Zuschuss

Weiterbildungsrichtlinie 2026 (ILB) – Bildungsscheck / Weiterbildungsförderung

Förderung beruflicher Weiterbildung im Land Brandenburg: Bildungsscheck für Beschäftigte (60 % Zuschuss) sowie 50 % Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen. Anträge jederzeit bis zum 30.06.2027 möglich.

Bildung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2027
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Brandenburg
Förderquote: 50% - 60%

Förderziel

Förderung beruflicher Weiterbildung im Land Brandenburg zur Qualifizierung von Beschäftigten, Stärkung von Unternehmen und Vereinen sowie Ehrenamtlichen im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Digitalisierung und berufliche Entwicklung.

Förderfähige Ausgaben

  • Lehrgangs- und Kursgebühren
  • Externe Trainer- und Dozentenhonorare
  • Seminar- und Veranstaltungsgebühren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wohnsitz in Brandenburg
  • Beschäftigungsverhältnis bzw. Vereinssitz in Brandenburg

Beschreibung

Die Weiterbildungsrichtlinie 2026 der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet seit 2024 eine kontinuierliche Fördermöglichkeit für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen. Privatpersonen, Unternehmen, rechtsfähige Vereine sowie Ehrenamtliche aus Brandenburg können mit dem Bildungsscheck von 60 % Zuschuss bei individuellen Aus- und Weiterbildungen profitieren. Ebenso unterstützt das Programm betriebliche und gemeinnützige Einrichtungen mit einem pauschalen Förderanteil von 50 %, um Mitarbeitende, Vereinsmitglieder oder ehrenamtlich Engagierte gezielt im Bereich Digitalisierung sowie in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung zu stärken. Ziel ist die Fachkräftesicherung, die Erschließung zukunftsfähiger Kompetenzen und die Stärkung struktureller Potenziale in der Region. Damit gelingt eine nachhaltige Aufwertung des Brandenburgischen Arbeitsmarktes sowie eine Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität und des Engagements auf kommunaler Ebene.

Finanziert werden zertifizierte Lehrgänge, Kursgebühren, Honoraraufwendungen für externe Trainer:innen und Seminar­kosten. Anträge können bis zum 30. Juni 2027 über das ILB-Kundenportal eingereicht werden; Voraussetzung ist ein Sitz oder Wohnsitz sowie ein Beschäftigungs- oder Vereinssitz in Brandenburg. Die Förderquote beträgt 60 % für Beschäftigte und 50 % für Unternehmen, Vereine und ehrenamtlich Tätige. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und gewährleistet eine schnelle Abwicklung. Durch die Kombination aus finanzieller Entlastung und fachlicher Förderung unterstützt die Richtlinie Nicht nur individuelle Karrierepfade, sondern trägt gleichzeitig zur Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke der brandenburgischen Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.