Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe
Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Auf- und Ausbau von Unterstützungsangeboten im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen, Modellprojekten und Selbsthilfearbeit für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Anträge sind jährlich möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Auf- und Ausbaus von Angeboten zur Hilfe im Alltag, Unterstützung und Qualifizierung ehrenamtlich Engagierter, Erprobung neuer Versorgungskonzepte sowie Stärkung von Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -organisationen zugunsten von Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt.
Förderfähige Ausgaben
- Aufwendungen für Raummiete
- Büroausstattung
- Medien
- Schulungen
- Personalaufwendungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz der Maßnahme in Sachsen-Anhalt
- Durchführung des Vorhabens ausschließlich in Sachsen-Anhalt
- Anbieter dürfen nicht unmittelbarer Bestandteil der Landesverwaltung sein
- Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen oder dem Verband der Privaten Krankenversicherung im Einzelfall
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Selbsthilfeorganisationen
- Anlage 1 zum Antrag der Selbsthilfeorganisation
- Erklärung über tatsächliche Angaben
- Antragsformular Selbsthilfekontaktstellen
- Anlage 1 zum Antrag der Selbsthilfekontaktstellen
- Erklärung über tatsächliche Angaben (2024)
- Antragsunterlagen Selbsthilfegruppen
- Antragsformular Selbsthilfegruppen – Pflege ab 2025
Beschreibung
Ein umfassendes Zuschussprogramm in Sachsen-Anhalt fördert den Auf- und Ausbau von Unterstützungsangeboten im Alltag, stärkt ehrenamtlich Engagierte und initiiert Modellprojekte zur Erprobung innovativer Versorgungskonzepte. Im Fokus stehen insbesondere Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, unter anderem Menschen mit Demenz, die durch qualitätsgesicherte Angebote selbstbestimmt im vertrauten Umfeld verbleiben können. Parallel dazu werden Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -organisationen unterstützt, um gegenseitigen Austausch zu ermöglichen, Isolation vorzubeugen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Eine jährliche Antragstellung gewährleistet eine kontinuierliche Weiterentwicklung bürgerschaftlicher Strukturen und nachhaltiger Hilfen.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Interessenverbände mit Sitz und Durchführung ihrer Vorhaben in Sachsen-Anhalt. Die Zuschussrate bewegt sich zwischen 22,5 % und 50 %, je nach Projektart und Zielgruppe. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem Raummiete, Büroausstattung, Medien, Schulungen, Personal- und sonstige Sachkosten. Modellprojekte können bis zu 45 % der Ausgaben abdecken, während Ehrenamtliche maximal 1.000 € und Selbsthilfegruppen bis zu 500 € erhalten. Selbsthilfekontaktstellen sind mit bis zu 5.000 € pro Kalenderjahr bezuschussbar, allgemeine Projekte mit maximal 10.000 €. Eine Einigung mit den Landesverbänden der Pflegekassen oder dem Verband der Privaten Krankenversicherung kann im Einzelfall erforderlich sein. Die Antragstellung erfolgt mittels spezifischer Formulare und Anlagen für Selbsthilfeorganisationen, -kontaktstellen und -gruppen, ergänzt durch eine Erklärung über die tatsächlichen Angaben. Förderbereiche sind Gesundheit, Soziales sowie Arbeit und soziale Teilhabe. Anträge für allgemeine Vorhaben sind jeweils bis zum 15. Dezember bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt einzureichen; Selbsthilfegruppen reichen Dokumente bis zum 15. November bei der örtlich zuständigen Kontaktstelle ein.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.