Weiterführung der Vereinsarbeit
Hessisches Förderprogramm zur unbürokratischen finanziellen Unterstützung hessischer Sportvereine und Verbände bei der Weiterführung ihrer Vereinsarbeit. Fortlaufend Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Sportvereinen und -verbänden in Hessen bei der Umsetzung kleinerer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Sportstätten sowie bei der Beschaffung langlebiger Sport- und Pflegegeräte im Rahmen der Vereinsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung langlebiger Sport- und Pflegegeräte
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Instandsetzungsmaßnahmen
- Bau- und Investkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Hessen
- Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen e.V. oder in einem Sportverband
- Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung
- Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
- Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung des Vorhabens
- Begründung der Notwendigkeit
- Kostenvoranschläge oder Angebote
- Angaben zum Finanzierungsplan
- Nachweise über Zuwendungen weiterer Finanzierungsträger
Bewertungskriterien
- Finanzielle Belastung des Vereins
- Beitrag zum Landesinteresse (z. B. Leistungssport)
- Synergieeffekte durch Mehrfachnutzung
- Berücksichtigung von Eigenleistungen
Beschreibung
Mit dem Förderprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ stellt das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Hessen eine unbürokratische Finanzhilfe für gemeinnützige Sportvereine und -verbände bereit. Antragsberechtigt sind Organisationen mit Sitz in Hessen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. oder in einem hessischen Sportverband sind und eine besondere finanzielle Belastung nachweisen können. Gefördert werden insbesondere kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Sportstätten sowie die Anschaffung langlebiger Sport- und Pflegegeräte. Ziel ist es, die nachhaltige Vereinsarbeit und vielfältige Sportangebote langfristig zu sichern sowie einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur regionalen Sportentwicklung zu leisten.
Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung mit einer Förderquote von 25 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben und einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, die Gesamtfinanzierung gesichert ist und keine anderen Landesmittel für dasselbe Vorhaben in Anspruch genommen werden. Bei der Bewertung spielen neben der finanziellen Belastung des Vereins auch der Beitrag zum Landesinteresse (z. B. Leistungssport), Synergieeffekte durch Mehrfachnutzung und eingelegte Eigenleistungen eine Rolle. Zur Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, die Begründung der Notwendigkeit, Kostenvoranschläge oder Angebote, Angaben zum Finanzierungsplan sowie Nachweise über Zuwendungen weiterer Finanzierungsträger einzureichen. Anträge können fortlaufend digital gestellt werden, sodass hessische Vereine schnell und effizient ihre ehrenamtliche Arbeit stärken können.