Zuschuss

Werkankäufe bildende Kunst und künstlerische Fotografie

Förderung des Schaffens von bildenden KünstlerInnen und FotokünstlerInnen durch den Ankauf ihrer Werke. Anträge können unbefristet eingereicht werden.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung des künstlerischen Schaffens von bildenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Fotokünstlerinnen und Fotokünstlern durch Ankauf von Originalwerken.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • ständiger Wohnsitz in Österreich oder österreichische Staatsbürgerschaft
  • Ansuchen beim Bundeskanzleramt gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz 1988
  • Vorhaben kann ohne Förderung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden
  • Eigenleistung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers
  2. Ausführliche Projektbeschreibung gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz
  3. Nachweis über vorhandene oder geplante Eigenleistung

Beschreibung

Die Förderung unterstützt bildende Künstler:innen und künstlerische Fotograf:innen in Wien durch den Ankauf ihrer Originalwerke und trägt so gezielt zur Stärkung des kreativen Schaffens bei. Anträge können jederzeit, unbefristet und in Form eines Zuschusses beim Bundeskanzleramt eingereicht werden. Ziel ist es, herausragende Leistungen im Bereich bildender Kunst und künstlerischer Fotografie sichtbar zu machen, indem der Erwerb von Werken gefördert wird, was gleichzeitig Sammler:innen, Museen und öffentlichen Einrichtungen den Zugang zu innovativen Positionen erleichtert. Private Antragsteller:innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Österreich oder österreichischer Staatsbürgerschaft profitieren von dieser Förderung ebenso wie Fotokünstler:innen, deren Arbeiten in das kulturelle Gedächtnis des Bundes eingehen.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist neben der österreichischen Staatsbürgerschaft oder dem ständigen Aufenthalt in Österreich die Einreichung eines formgerechten Ansuchens nach § 4 des Kunstförderungsgesetzes 1988 sowie der Nachweis, dass das Projekt ohne diese Mittel nicht oder nur unvollständig durchführbar wäre. Antragsteller:innen erbringen eine Eigenleistung entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Einreichung werden benötigt: das ausgefüllte Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers, eine ausführliche Projektbeschreibung gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz und der Nachweis über vorhandene oder geplante Eigenmittel. Die Sektion Kunst und Kultur im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport koordiniert die Förderkontrolle und begleitet durch alle Phasen des Förderverfahrens.

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