Wiener Landesförderung Photovoltaik-Fassadenanlagen
Förderung von Photovoltaik-Fassadenanlagen in Wien mit mindestens 500 Volllaststunden pro Jahr, ab 3 kWp Leistung. Anträge können ganzjährig online gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung neu installierter bauwerksintegrierter Photovoltaik-Elemente (BIPV) an Fassaden und vorgehängter PV-Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms und Reduktion von CO₂-Emissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Module inklusive Trägergerüst
- Montage
- Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
- Messeinrichtungen
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Stromspeicher (Akkus, Batterien)
- neuer Zählerkasten/Zählertausch
- Gebühren und Versicherungen
- Backup-Systeme, Displays
- Eigenleistungsmaterialien
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestleistung 3 kWp
- Nachweis von ≥500 Volllaststunden pro Jahr
- Antrag vor Bestellung/Bestellverpflichtung der Anlage
- Zählpunkt für Einspeisung ins öffentliche Netz erforderlich
- Einhalten der Brandschutzanforderungen (MA 37) und Blendungserfordernisse (MA 39)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Plan der geplanten PV-Anlage (kWp, m²)
- Angebot einer Fachfirma
- Nachweis prognostizierter Volllaststunden
- Lichtbildausweis oder Authentifizierung via ID Austria
Bewertungskriterien
- Geringster Förderbedarf pro kWp
- Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen
Beschreibung
Die Wiener Landesförderung unterstützt die errichtung von vertikal montierten Photovoltaik-Fassadenanlagen ab 3 kWp Leistung, die im Netzparallelbetrieb mindestens 500 Volllaststunden pro Jahr erreichen. Gefördert werden sowohl bauwerksintegrierte Photovoltaik-Elemente (BIPV), die Fassadenbauteile ganz oder teilweise ersetzen, als auch vorgehängte Systeme an Bestandsfassaden oder weiteren vertikalen Bauwerken wie Lärmschutzwänden. Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Projektstandort in Wien können jederzeit online einen Antrag stellen. Die Antragstellung muss vor Bestellung, Anzahlung oder Errichtung der Anlage erfolgen und beinhaltet unter anderem einen Plan der geplanten Anlage inklusive kWp-Angabe und m²-Nachweis, ein Angebot einer Fachfirma, den Nachweis des prognostizierten Jahresertrags sowie einen Lichtbildausweis oder die Authentifizierung via ID Austria. Brandschutzanforderungen (MA 37) und Blendungserfordernisse (MA 39) sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen.
Die Umsetzung hat innerhalb von 24 Monaten ab Förderzusage zu erfolgen; eine Verlängerung ist bei Lieferverzögerungen möglich. Die Fördersumme berechnet sich wahlweise als 700 € pro kWp oder als maximal 30 % der förderfähigen Kosten abzüglich der Erlöse aus fünf Jahren Betrieb (3,5 Cent/kWh), wobei stets der niedrigere Betrag zur Auszahlung gelangt. Die maximale Förderung pro Anlage beträgt 250.000 €. Eine Kombination mit anderen Landes- oder Bundesförderungen ist ausgeschlossen. Nach Fertigstellung und fristgerechter Einreichung aller Endabrechnungsunterlagen – darunter Rechnungen, Zahlungsnachweise, Zählpunktbestätigung und Fotos von Anlage sowie Wechselrichter – erfolgt die Auszahlung des einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Das Serviceteam bei Kommunalkredit Public Consulting steht während des gesamten Verfahrens beratend zur Seite.
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