Zuschuss

Willkommen in Graz - Gutschein und Klein hat's fein - Familienpass

Gutscheinaktion und Familienpass für Eltern von Grazer Kindern mit Gratis-Angeboten und Graz-Gutscheinen im Wert von je 50 Euro. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: 50 € Gutschein
Förderquote: 100%
Projektdauer: 42

Förderziel

Förderung der Inanspruchnahme von Elternberatungsstellen und familienbezogenen Angeboten durch Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 3,5 Jahren in Graz sowie Begrüßung aller Neugeborenen mit Wohnsitz in Graz.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Graz
  • Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 1,5 Jahren für den Gutschein
  • Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 3,5 Jahren für den Familienpass

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Identitätsnachweis
  2. Familienpass

Beschreibung

Mit dem „Willkommen in Graz“-Gutschein und dem „Klein hat’s fein“ – Familienpass richtet sich ein kontinuierliches Zuschussangebot an Eltern von Grazer Kindern im Alter von 0 bis 3,5 Jahren. Beim erstmaligen Besuch einer städtischen Elternberatungsstelle erhalten berechtigte Eltern von Babys bis 1,5 Jahren einen 50 €-Gutschein zur freien Verwendung. Darüber hinaus sammeln Familien mit dem bis zum 3,5. Lebensjahr gültigen Familienpass Punkte durch die Teilnahme an Gratis-Angeboten wie Beratung, Kurse und Vorträge. Nach 15 Stempeln winkt ebenfalls ein 50 €-Gutschein. Beide Leistungen werden als 100 %ige Zuschüsse gewährt und können jederzeit beantragt werden, solange der Hauptwohnsitz in Graz nachgewiesen ist.

Zielsetzung der Aktion ist die frühzeitige Vernetzung junger Eltern mit kommunalen Beratungsstellen sowie die spielerische Förderung familienbezogener Angebote im städtischen Lebensraum. Die Landeshauptstadt Graz begrüßt damit alle Neugeborenen persönlich und unterstützt Eltern, sich unkompliziert und kostenfrei zu informieren. Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz in Graz, das Alter des Kindes (0–1,5 Jahre für den „Willkommen“-Gutschein, 0–3,5 Jahre für den Familienpass) sowie die Vorlage eines Identitätsnachweises und des Familienpasses. Interessierte Eltern erhalten detaillierte Förderinformationen und Antragsunterlagen über die Verwaltungsdienste der Stadt Graz. Dieses Engagement stärkt die Familienfreundlichkeit und erleichtert den Zugang zu Beratungs- und Kursangeboten – eine Einladung, Grazer Familien in den ersten Lebensjahren ihres Kindes aktiv zu begleiten und zu entlasten.

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