Wir fördern Vielfalt! – Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Förderangebot der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg zur Unterstützung von Naturschutz- und Biodiversitätsprojekten in Baden-Württemberg. Förderung in den Zuwendungsbereichen Allgemeiner Haushalt (nächster Start Juli 2026) und Ersatzzahlungen (laufend bis 30.09.2026).
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten zur Stärkung der biologischen Vielfalt, zum Arten- und Biotopschutz, zur Klimaanpassung durch naturbasierte Strategien, zur Umweltbildung und zur Umsetzung praktischer Naturschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektumsetzung in Baden-Württemberg
- Projektausrichtung auf Naturschutz, Biodiversität oder Umweltbildung
- Einreichung im korrekten Zuwendungsbereich (Allgemeiner Haushalt oder Ersatzzahlungen)
Beschreibung
Wir fördern Vielfalt! der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg unterstützt seit 2023 gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Existenzgründer:innen, Interessenverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Privatpersonen bei der Durchführung praxisorientierter Naturschutz- und Biodiversitätsprojekte im Land. Das Programm gliedert sich in zwei Zuwendungsbereiche – Allgemeiner Haushalt und Ersatzzahlungen – und richtet sich an Initiativen und Akteur:innen, die sich für den Arten- und Biotopschutz, Biotopvernetzung, Umweltbildung sowie umsetzungsorientierte, naturbasierte Klimaanpassungsstrategien engagieren. Förderfähige Vorhaben müssen in Baden-Württemberg umgesetzt werden und sich an den Zielen der biologischen Vielfalt, des Umweltbewusstseins und der praktischen Naturschutzmaßnahmen orientieren. Einreichungen sind fortlaufend möglich; der nächste Aufruf für Projekte im Allgemeinen Haushalt startet im Juli 2026, während Anträge im Bereich Ersatzzahlungen bis zum 30. September 2026 laufend angenommen werden.
Im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt werden beispielsweise Vorhaben zu Prozessschutz, siedlungsökologischen Untersuchungen, anwendungsorientierter Forschung und Bildung für nachhaltige Entwicklung gefördert. Ersatzzahlungen finanzieren Maßnahmen wie Artenschutz, Bodenfunktionsverbesserung, Schaffung natürlicher Retentionsflächen und Erstpflegemaßnahmen im betroffenen Naturraum. Mittel bis 50.000 Euro werden in der Regel innerhalb von drei Monaten nach vollständiger Antragstellung bewilligt; höhere Summen werden vom Stiftungsrat entschieden. Voraussetzung für eine Förderung ist die korrekte Einreichung im jeweiligen Zuwendungsbereich sowie eine Projektausrichtung auf Naturschutz, Biodiversität oder Umweltbildung. Das Angebot lädt interessierte Projektträger:innen ein, durch innovative und nachhaltige Konzepte einen wirksamen Beitrag zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in Baden-Württemberg zu leisten.
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