Zuschuss

Wohn-, Lebens- und Arbeitstraining

Förderung von Jugendlichen zur Vorbereitung einer dauerhaften sozialen und beruflichen Integration in der Steiermark. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung der Jugendlichen im Hinblick auf eine dauerhafte soziale und berufliche Integration. Im Vordergrund steht die Vermittlung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die den Abschluss einer Ausbildung oder die Aufnahme und kontinuierliche Weiterführung einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Die Hilfen orientieren sich an der Person der/des Jugendlichen und versuchen an den Stärken der/des Jugendlichen anzusetzen, die Arbeitsfähigkeit und -haltung bzw. die Arbeitsqualifikation Jugendlichen herzustellen bzw. zu erhalten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßige Bewilligung als private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung und aufrechter schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Gültige Betreuungsvereinbarung
  • Alter zwischen 15 und 18 Jahren (in Ausnahmefällen bis 21 Jahre)
  • Defizite in sozialen Fähigkeiten, Emotionalität, schulischem Wissen, Arbeitsverhalten oder im Umgang mit risikobeladenen Lebenssegmenten
  • Teilnahmefähigkeit nach Einzelfallüberprüfung im Aufnahmeverfahren

Beschreibung

In der Steiermark fördert das Wohn-, Lebens- und Arbeitstraining benachteiligte Jugendliche in der Phase der Übergangs- und Lebensorientierung. Ziel ist eine nachhaltige soziale und berufliche Integration durch praxisorientierte Trainingsmodule, die individuelle Stärken fördern und Kompetenzen in Bereichen wie Selbstorganisation, Teamfähigkeit und Arbeitsmotivation vermitteln. Der ganzheitliche Ansatz kombiniert Wohnen, Alltagsbewältigung und Arbeitsvorbereitung, um den Teilnehmenden den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung oder einen kontinuierlichen Einstieg ins Erwerbsleben zu ermöglichen.

Durch Zuschüsse unterstützt das Programm gemeinnützige, bescheidmäßig anerkannte Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit aufrechtem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung. Förderberechtigt sind Jugendliche mit Pflichtschulabschluss im Alter zwischen 15 und 18 Jahren (in begründeten Ausnahmefällen bis 21 Jahre), die aufgrund von Defiziten in sozialen Kompetenzen, schulischem Wissen, emotionaler Stabilität, Arbeitsverhalten oder im Umgang mit risikobehafteten Lebenssituationen einer intensiven Begleitung bedürfen. Eine gültige Betreuungsvereinbarung sowie die individuelle Teilnahmefähigkeit, die im Rahmen eines Einzelfallverfahrens überprüft wird, sind Voraussetzung für die Antragstellung. Das Programm steht fortlaufend offen, Anträge können jederzeit gestellt werden, wodurch eine flexible und passgenaue Förderung ermöglicht wird.

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