Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Zinsgünstiges Darlehen für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher an privaten Wohnhäusern in Baden-Württemberg. Kombinierbar mit der EEG-Einspeisevergütung.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen einschließlich Batteriespeicher, Planung, Projektierung und notwendigen Baumaßnahmen für privat genutzte Wohnhäuser in Baden-Württemberg, um erneuerbare Energien zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Technische Anlagen (PV-Anlage, Batteriespeicher)
- Planung und Projektierung
- Erforderliche Baumaßnahmen
- Installation und Anschluss
- Sonstige Kosten (Messeinrichtungen, Wallbox)
Nicht förderfähige Ausgaben
- PV-Anlagen über 30 kWp
- Anlagen an Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten
- Anlagen für Ferienhäuser, Wochenend- oder Zweitwohnsitze
- Installation eigenständiger fossiler Heizkessel ab 01.01.2025
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Baden-Württemberg
- Mindestens eine Wohneinheit muss selbstgenutzt werden
- Eigenfinanzierung der Anlage durch die Antragstellenden
- Installation durch ein Fachunternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Programmmerkblatt Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
- Antrag für die Darlehensprogramme der wohnwirtschaftlichen Förderung (Vordruck WF_1004)
- Produktspezifische Datenschutzhinweise
Beschreibung
Das Förderdarlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ ermöglicht es Privatpersonen in Baden-Württemberg, ihr selbst genutztes Wohnhaus mit einer Photovoltaik-Anlage inklusive optionalem Batteriespeicher auszustatten. Ziel des Programms ist die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Gebäudebestand und die Senkung des CO₂-Ausstoßes. Neben den technischen Komponenten werden auch Planung, Projektierung und notwendige Baumaßnahmen finanziert. Das zinsgünstige Darlehen ist kombinationsfähig mit der EEG-Einspeisevergütung und unterstützt so eine wirtschaftliche Umsetzung. Mit einer Kredithöhe ab 5.000 € und Laufzeiten von bis zu 30 Jahren richtet sich das Angebot an Immobilienbesitzer:innen, die nachhaltig in Klima- und Ressourcenschutz investieren möchten.
Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Wohnsitz in Baden-Württemberg sowie die selbstgenutzte Nutzung von mindestens einer Wohneinheit. Die Eigenfinanzierung der Anlage erfolgt durch die Antragstellenden, die Installation muss durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen. Förderfähig sind PV-Anlagen bis 30 kWp, Batteriespeicher, Montage, Anschluss, Messeinrichtungen und Wallboxen. Ausgeschlossen sind Anlagen an Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Einheiten, Ferien- oder Zweitwohnsitze sowie ab 2025 eigenständige fossile Heizkessel. Anträge können jederzeit gestellt werden. Für den Förderantrag sind das Programmmerkblatt, der Vordruck WF_1004 und produktspezifische Datenschutzhinweise einzureichen, um eine zügige Prüfung und Bewilligung zu gewährleisten.