Zuschuss

Wohnen und Pflege

Förderung für Pflege- und Betreuungsleistungen in anerkannten Wohn- und Pflegeeinrichtungen in Wien. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Wohnen und Pflege, Behandlung, Remobilisation und Gesundheitsförderung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen in anerkannten Wohn- und/oder Pflegeeinrichtungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pflege- und Betreuungsbedarf
  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung gemäß § 7a WSHG
  • Hauptwohnsitz oder tatsächlicher Aufenthalt in Wien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ärztlicher Befund (nicht älter als sechs Monate)
  2. Meldezettel
  3. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  4. Sozialversicherungsnummer

Bewertungskriterien

  • Pflege- und Betreuungsbedarf
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Verfügbarkeit anerkannter Einrichtung

Beschreibung

Die Förderung „Wohnen und Pflege“ des Fonds Soziales Wien (FSW) richtet sich an pflege- und betreuungsbedürftige Personen mit Hauptwohnsitz oder tatsächlichem Aufenthalt in Wien. Sie gewährt einen Zuschuss zu den Kosten für den Aufenthalt in einer anerkannten Wohn- und/oder Pflegeeinrichtung und berücksichtigt dabei individuelle Bedarfe sowie finanzielle Möglichkeiten. Die Zuerkennung erfolgt auf Basis eines aktuellen ärztlichen Befunds, der österreichischen Staatsbürgerschaft oder einer Gleichstellung nach § 7 a WSHG, des Meldezettels und der Sozialversicherungsnummer. Die Entscheidung stützt sich auf Kriterien wie Pflege- und Betreuungsbedarf, finanzielle Bedürftigkeit sowie die Kapazitäten der Einrichtung. Der Kostenbeitrag der Fördernehmenden wird einkommens- und pflegegeldabhängig berechnet und direkt vom FSW eingehoben. Das Förderziel umfasst neben Unterbringung und Pflege auch Behandlung, Remobilisation und Gesundheitsförderung, um Sicherheit und Lebensqualität zu steigern. Die Anträge können jederzeit ohne Fristlimit eingereicht werden.

Die anerkannte Einrichtung verpflichtet sich zur Einhaltung der Allgemeinen und Spezifischen Förderrichtlinien sowie zur regelmäßigen Dokumentation von Betreuungs- und Pflegedaten. Qualitätskontrollen und die Überprüfung der Mittelverwendung sichern bestmögliche Standards. Änderungen in Bedarfslage oder finanzieller Situation der Fördernehmenden sind umgehend an das FSW zu melden und werden gegebenenfalls zur Anpassung des Zuschusses herangezogen. Ein unbürokratisches, continuierliches Verfahren ermöglicht rasche Bewilligungen und fördert die langfristige Stabilität der Wohn- und Pflegeleistungen in Wien. Mit ihrem bedarfsgerechten und flexiblen Angebot leistet die Förderung einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen in der Bundeshauptstadt.

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