Zuschuss

Wohnkostenmodell für städtische Wohnheime Graz

Die Stadt Graz gewährt einkommensabhängige Zuschüsse zu den Beiträgen im städtischen Männer- und Frauenwohnheim. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.06.2012
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: 75% - 100%

Förderziel

Förderung der Unterbringung im städtischen Männer- und Frauenwohnheim durch einkommensabhängige Zuschüsse zu den Wohnkostenbeiträgen, um Menschen mit geringem Einkommen eine soziale Basisversorgung zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterbringungsbeiträge

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unterbringung im städtischen Männer- oder Frauenwohnheim der Stadt Graz
  • Haushaltseinkommen nach Steiermärkischem Mindestsicherungsgesetz
  • Einkommensnachweis und ZMR-Abfrage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweise gemäß StMSG
  2. Unterlagen gemäß Punkt 11 der Richtlinie vom 14.06.2012

Beschreibung

Die Stadt Graz bietet ein innovatives Zuschussmodell für städtische Männer- und Frauenwohnheime in der Steiermark, das einkommensabhängige Förderquoten von 75 % bis 100 % gewährt. Privathaushalte mit geringem Einkommen, insbesondere wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, erhalten dadurch eine verlässliche soziale Basisversorgung. Das Modell verknüpft die Themenfelder Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung sowie Arbeit & Soziales und leistet einen Beitrag zur städtischen Infrastruktur- und Städtebau­entwicklung. Anträge können fortlaufend gestellt werden, wobei die Berechnung der individuellen Wohnkostenbeiträge nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes erfolgt. Die unbefristete Fördermöglichkeit schafft Planungssicherheit und unterstützt Bewohner:innen auf dem Weg zu stabilen Lebensverhältnissen.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die tatsächliche Unterbringung im städtischen Wohnheim, ein Nachweis des Haushaltseinkommens gemäß StMSG sowie eine ZMR-Abfrage zur vollständigen Einkommenskontrolle. Gefördert werden ausschließlich Beiträge für die Unterkunft. Als erforderliche Unterlagen gelten Einkommensnachweise und die Dokumente gemäß Punkt 11 der Richtlinie vom 14.06.2012. Die Antragstellung ist kostenlos und kann jederzeit erfolgen. Mit diesem Modell verfolgt die Landeshauptstadt Graz das Ziel, einmalige Erhebungen von Sozialleistungsdaten zu vermeiden und Menschen mit geringem Einkommen langfristig zu entlasten.

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