Zuschuss

Wohnraumförderung – Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)

Zuschussprogramm für selbst genutztes Wohneigentum in Niedersachsen. Förderung durch Landesmittel über die NBank, Anträge jederzeit möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: 2,00 € bis 3,00 € pro m² Wohnfläche und Monat

Förderziel

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Schaffung und Modernisierung von Wohnraum.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigenantrag als Privatperson
  • Selbstgenutztes Wohneigentum in Niedersachsen
  • Nachweis der Wohnraumförderberechtigung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Produktinformation
  2. Selbstauskunft (Vordr. 3076)
  3. Antragsformular (Vordr. 1011a)
  4. Angaben zur Wohnung (Vordr. 1012)
  5. Grundbuchblattabschrift

Beschreibung

Das Programm unterstützt Privatpersonen in Niedersachsen bei der Schaffung und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Gefördert werden Eigenantragstellende, die ihren Hauptwohnsitz im eigenen Wohnobjekt einrichten und die Wohnraumförderberechtigung nachweisen. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Wohnfläche: 2,00 € je m²/Monat bei fünfjähriger Bindungsdauer, 2,50 € bei zehn und 3,00 € bei fünfzehn bis zwanzig Jahren Bindung. Eine frühzeitige Antragstellung ist möglich, da das Programm fortlaufend geöffnet ist. Voraussetzung ist neben der Nutzung als Hauptwohnsitz in Niedersachsen auch die Eintragung einer beschränkten Dienstbarkeit im Grundbuch zur Sicherung der Zweckbindung. Die Antragstellung erfolgt über die örtliche Wohnraumförderstelle, die alle Formulare bereitstellt und die Bauherren bei der Auswahl geeigneter Unterlagen berät.

Für den Antrag sind neben dem vollständig ausgefüllten Formular 1011a eine Produktinformation sowie die Selbstauskunft (Vordr. 3076), Angaben zur Wohnung (Vordr. 1012) und eine Grundbuchblattabschrift einzureichen. Ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Zuschussbetrages wird bei Auszahlung der ersten Rate einbehalten. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) fungiert als zentrale Abwicklungsstelle für das Landesministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen und begleitet durch Information, Beratung und Verwaltung. Interessierte können sich bei allen Fragen zur Antragsvorbereitung an die NBank-Förderberatung wenden und so den Weg in den eigenen Wohntraum effizient gestalten.

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