Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse zur klimagerechten Modernisierung von vermietetem Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderhöchstbetrag bis 175.000 € je Wohnung. Antrag vor Maßnahmebeginn bei der ISB möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Modernisierung und klimagerechten Aufrüstung von Mietwohnungen, die Haushalten mit geringem Einkommen vorbehalten sind, einschließlich Maßnahmen zur Energie- und Wassereinsparung, barrierefreien Ausbau, Nutzung erneuerbarer Energien und Wohnumfeldverbesserungen.
Förderfähige Ausgaben
- Barrierefreie Baumaßnahmen
- Energiesparende Baumaßnahmen
- Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts
- Wohnumfeld- und Instandsetzungsmaßnahmen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen vor Förderzusage
- Rückwirkende Kosten
- Anschaffung von Immobilien
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümerinnen oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
- Wohnflächenobergrenzen einhalten
- Wohnberechtigungsschein und Einkommensgrenzen für Mieter*innen
- Barrierefreie Baumaßnahmen gemäß DIN 1840 Teil 2
- Beachtung der Energieeinsparverordnung und baurechtlicher Vorschriften
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der ISB
- Wohnberechtigungsschein der Mieter*innen
- fachkundig erstellter Kostenvoranschlag
- Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten (bei klimagerechter Modernisierung)
Bewertungskriterien
- Erreichung des Effizienzhausstandards
- Verwendung ökologischer Dämmstoffe
- Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen
Beschreibung
Die Wohnraumförderung im Land Rheinland-Pfalz ermöglicht die klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen, die an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 175.000 Euro je Wohnung sowie Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % fördert das Programm Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, barrierefreien Um- und Ausbau gemäß DIN 18040 Teil 2, Nutzung erneuerbarer Energien und Wohnumfeldverbesserungen. Ziel ist die Schaffung und Sicherung bezahlbaren, zukunftsfähigen Wohnraums für einkommensschwache Haushalte in Rheinland-Pfalz.
Förderberechtigt sind Eigentümer:innen oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen, die Wohnflächen- und Einkommensgrenzen einhalten sowie die vorgeschriebenen Belegungs- und Mietpreisbindungen gewährleisten. Die Kreditfinanzierung erfolgt zu 100 % mit 1 % Sollzins p.a. und mindestens 2 % Tilgung, Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Tilgungszuschüsse staffeln sich je nach Effizienzhausstandard und Verwendung ökologischer Dämmstoffe; bei Erreichen des Effizienzhaus-Standards 55 beträgt der Zuschuss 40 %. Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. barrierefreie Baumaßnahmen, energiesparende Modernisierungen, Anlagen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Erhöhung des Gebrauchswerts, Instandsetzungs- und Wohnumfeldmaßnahmen sowie Beratungs- und Planungskosten. Nicht gefördert werden rückwirkende Kosten und Vorhaben vor Förderzusage. Anträge können jederzeit vor Maßnahmebeginn bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz eingereicht werden; erforderliche Unterlagen sind das ISB-Antragsformular, Wohnberechtigungsschein, ein fachkundiger Kostenvoranschlag und gegebenenfalls die Bestätigung einer Energieeffizienz-Expert:in.
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