Darlehen

Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen

Das Land Rheinland-Pfalz vergibt zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse zur klimagerechten Modernisierung von vermietetem Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderhöchstbetrag bis 175.000 € je Wohnung. Antrag vor Maßnahmebeginn bei der ISB möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Fördersumme: bis zu 175.000 € je Wohnung
Förderquote: 100% Kreditfinanzierung, Tilgungszuschuss bis zu 40 %

Förderziel

Unterstützung der Modernisierung und klimagerechten Aufrüstung von Mietwohnungen, die Haushalten mit geringem Einkommen vorbehalten sind, einschließlich Maßnahmen zur Energie- und Wassereinsparung, barrierefreien Ausbau, Nutzung erneuerbarer Energien und Wohnumfeldverbesserungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Barrierefreie Baumaßnahmen
  • Energiesparende Baumaßnahmen
  • Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien
  • Bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts
  • Wohnumfeld- und Instandsetzungsmaßnahmen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen vor Förderzusage
  • Rückwirkende Kosten
  • Anschaffung von Immobilien

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümerinnen oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
  • Wohnflächenobergrenzen einhalten
  • Wohnberechtigungsschein und Einkommensgrenzen für Mieter*innen
  • Barrierefreie Baumaßnahmen gemäß DIN 1840 Teil 2
  • Beachtung der Energieeinsparverordnung und baurechtlicher Vorschriften
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular der ISB
  2. Wohnberechtigungsschein der Mieter*innen
  3. fachkundig erstellter Kostenvoranschlag
  4. Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten (bei klimagerechter Modernisierung)

Bewertungskriterien

  • Erreichung des Effizienzhausstandards
  • Verwendung ökologischer Dämmstoffe
  • Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen

Beschreibung

Die Wohnraumförderung im Land Rheinland-Pfalz ermöglicht die klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen, die an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 175.000 Euro je Wohnung sowie Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % fördert das Programm Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, barrierefreien Um- und Ausbau gemäß DIN 18040 Teil 2, Nutzung erneuerbarer Energien und Wohnumfeldverbesserungen. Ziel ist die Schaffung und Sicherung bezahlbaren, zukunftsfähigen Wohnraums für einkommensschwache Haushalte in Rheinland-Pfalz.

Förderberechtigt sind Eigentümer:innen oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen, die Wohnflächen- und Einkommensgrenzen einhalten sowie die vorgeschriebenen Belegungs- und Mietpreisbindungen gewährleisten. Die Kreditfinanzierung erfolgt zu 100 % mit 1 % Sollzins p.a. und mindestens 2 % Tilgung, Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Tilgungszuschüsse staffeln sich je nach Effizienzhausstandard und Verwendung ökologischer Dämmstoffe; bei Erreichen des Effizienzhaus-Standards 55 beträgt der Zuschuss 40 %. Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. barrierefreie Baumaßnahmen, energiesparende Modernisierungen, Anlagen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Erhöhung des Gebrauchswerts, Instandsetzungs- und Wohnumfeldmaßnahmen sowie Beratungs- und Planungskosten. Nicht gefördert werden rückwirkende Kosten und Vorhaben vor Förderzusage. Anträge können jederzeit vor Maßnahmebeginn bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz eingereicht werden; erforderliche Unterlagen sind das ISB-Antragsformular, Wohnberechtigungsschein, ein fachkundiger Kostenvoranschlag und gegebenenfalls die Bestätigung einer Energieeffizienz-Expert:in.

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