Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Zinsgünstiges Darlehen für Privatpersonen in Rheinland-Pfalz zur Modernisierung und Instandsetzung selbst genutzten Wohneigentums; bei Einhaltung von Energieeffizienzstandards optional Tilgungszuschuss bis zu 25 % möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen zur Modernisierung, Barrierereduzierung, nachhaltigen Energie- und Wassereinsparung sowie zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Förderfähige Ausgaben
- Barrierereduzierende bauliche Maßnahmen
- Energetische Modernisierung (Wärmedämmung, Fenster)
- Nutzung regenerativer Energien (Solaranlagen, Wärmepumpen)
- Nachhaltige Gebrauchswertsteigerung (Anbau, Aufzug)
- Wohnumfeldmaßnahmen (Spielplätze, Grünanlagen)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen an Einliegerwohnungen
- Anlagen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümerin/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
- Gesamteinkommen bis max. 60 % über Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Keine Förderung, wenn Kauf durch ISB-Darlehen in letzten 18 Monaten gefördert
- Modernisierung einer Einliegerwohnung ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des ausgefüllten Antragsformulars
- Einkommensnachweise gemäß LWoFG
- fachkundig erstellter Kostenvoranschlag
- Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten bei EH-85/EH-55
- SEPA-Lastschriftmandat
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Erreichen des Effizienzhausstandards
Beschreibung
Die Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz gewährt Privatpersonen zinsgünstige Darlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum. Antragsteller:innen mit einem Haushaltseinkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG) können Darlehensbeträge von bis zu 100.000 € für einen Vier-Personen-Haushalt sowie je 5.000 € pro weiterem Haushaltsmitglied beantragen. Gefördert werden barrierereduzierende Baumaßnahmen (z. B. Rampen, Treppenlifte), energetische Modernisierung (Wärmedämmung, Fenstertausch), Nutzung regenerativer Energien (Solaranlagen, Wärmepumpen), Gebrauchswertsteigerung (Anbau, Aufzugseinbau) sowie Wohnumfeldmaßnahmen (Spielplätze, Grünanlagen) und Beratungs- und Planungskosten. Ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des Darlehensbetrags ist möglich, sofern der Effizienzhausstandard EH 55 erreicht wird; bei EH 85 beträgt der Zuschuss bis zu 20 %, ohne Effizienzhausstandard bis zu 15 %. Eine Kombination mit anderen Landesförderprogrammen ist ausgeschlossen, und der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung einzureichen.
Voraussetzungen für die Zuwendung sind: Eigentum oder dingliches Nutzungsrecht an selbst genutztem Wohneigentum, Antragstellung vor Baubeginn, Einhaltung der Einkommensgrenzen sowie keine Förderung eines Einliegerwohnungs-Modernisierungsvorhabens. Das Darlehen wird in der Regel nachrangig besichert, ist über 20 Jahre zinssicher festgeschrieben und mit einem Tilgungssatz von 2 % + ersparte Zinsen zu bedienen; Sondertilgungen bis 10 % p. a. sind möglich. Erforderliche Unterlagen umfassen den ausgefüllten Förderantrag, Einkommensnachweise, fachkundige Kostenvoranschläge, gegebenenfalls die Bestätigung einer Energieeffizienz-Expert:in für EH 85/EH 55 und das SEPA-Lastschriftmandat. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine Frist besteht nicht.
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