Darlehen

Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

Zinsgünstiges Darlehen für Privatpersonen in Rheinland-Pfalz zur Modernisierung und Instandsetzung selbst genutzten Wohneigentums; bei Einhaltung von Energieeffizienzstandards optional Tilgungszuschuss bis zu 25 % möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Fördersumme: Bis zu 100.000 € für einen 4-Personen-Haushalt, zzgl. bis zu 5.000 € je weiterem Haushaltsmitglied

Förderziel

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen zur Modernisierung, Barrierereduzierung, nachhaltigen Energie- und Wassereinsparung sowie zur Verbesserung des Wohnumfelds.

Förderfähige Ausgaben

  • Barrierereduzierende bauliche Maßnahmen
  • Energetische Modernisierung (Wärmedämmung, Fenster)
  • Nutzung regenerativer Energien (Solaranlagen, Wärmepumpen)
  • Nachhaltige Gebrauchswertsteigerung (Anbau, Aufzug)
  • Wohnumfeldmaßnahmen (Spielplätze, Grünanlagen)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen an Einliegerwohnungen
  • Anlagen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümerin/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
  • Gesamteinkommen bis max. 60 % über Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme
  • Keine Förderung, wenn Kauf durch ISB-Darlehen in letzten 18 Monaten gefördert
  • Modernisierung einer Einliegerwohnung ausgeschlossen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kopie des ausgefüllten Antragsformulars
  2. Einkommensnachweise gemäß LWoFG
  3. fachkundig erstellter Kostenvoranschlag
  4. Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten bei EH-85/EH-55
  5. SEPA-Lastschriftmandat

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Einkommensgrenzen
  • Erreichen des Effizienzhausstandards

Beschreibung

Die Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz gewährt Privatpersonen zinsgünstige Darlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum. Antragsteller:innen mit einem Haushaltseinkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG) können Darlehensbeträge von bis zu 100.000 € für einen Vier-Personen-Haushalt sowie je 5.000 € pro weiterem Haushaltsmitglied beantragen. Gefördert werden barrierereduzierende Baumaßnahmen (z. B. Rampen, Treppenlifte), energetische Modernisierung (Wärmedämmung, Fenstertausch), Nutzung regenerativer Energien (Solaranlagen, Wärmepumpen), Gebrauchswertsteigerung (Anbau, Aufzugseinbau) sowie Wohnumfeldmaßnahmen (Spielplätze, Grünanlagen) und Beratungs- und Planungskosten. Ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des Darlehensbetrags ist möglich, sofern der Effizienzhausstandard EH 55 erreicht wird; bei EH 85 beträgt der Zuschuss bis zu 20 %, ohne Effizienzhausstandard bis zu 15 %. Eine Kombination mit anderen Landesförderprogrammen ist ausgeschlossen, und der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung einzureichen.

Voraussetzungen für die Zuwendung sind: Eigentum oder dingliches Nutzungsrecht an selbst genutztem Wohneigentum, Antragstellung vor Baubeginn, Einhaltung der Einkommensgrenzen sowie keine Förderung eines Einliegerwohnungs-Modernisierungsvorhabens. Das Darlehen wird in der Regel nachrangig besichert, ist über 20 Jahre zinssicher festgeschrieben und mit einem Tilgungssatz von 2 % + ersparte Zinsen zu bedienen; Sondertilgungen bis 10 % p. a. sind möglich. Erforderliche Unterlagen umfassen den ausgefüllten Förderantrag, Einkommensnachweise, fachkundige Kostenvoranschläge, gegebenenfalls die Bestätigung einer Energieeffizienz-Expert:in für EH 85/EH 55 und das SEPA-Lastschriftmandat. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine Frist besteht nicht.

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