Zuschuss

Wohnungsbauförderung – Mietwohnraumförderung

Förderung zum Bau, zur Modernisierung und energetischen Sanierung von Mietwohnraum im Land Bremen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Wohnungsbau & Modernisierung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen

Förderziel

Schaffung und Erhalt von bezahlbarem Mietwohnraum im Land Bremen durch Zuschüsse für den Neubau, die Modernisierung und energetische Sanierung bestehender Wohngebäude.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten für Neubaumaßnahmen
  • Modernisierungs- und Instandsetzungskosten
  • Kosten für energetische Sanierung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort im Land Bremen
  • Vorlage eines detaillierten Finanzierungs- und Bauplans
  • Einhaltung der aktuellen energetischen Mindestanforderungen für Wohngebäude

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Lageplan
  3. Finanzierungs- und Kostenplan
  4. Nachweis der technisch-geprüften Energiestandards

Beschreibung

Die Mietwohnraumförderung im Land Bremen unterstützt den Neubau, die Modernisierung sowie die energetische Sanierung von Mietwohnungen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können kontinuierlich Anträge einreichen und erhalten Zuschüsse für förderfähige Bauvorhaben. Im Fokus stehen sowohl der Bau neuer Wohngebäude als auch die Instandsetzung und Aufwertung bestehender Objekte, um zeitgemäße Standards im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz im gesamten Bundesland Bremen flächendeckend umzusetzen.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Standort im Land Bremen sowie die Vorlage eines detaillierten Finanzierungs- und Bauplans. Zudem müssen die aktuellen energetischen Mindestanforderungen für Wohngebäude nachgewiesen werden. Antragsberechtigt sind private Bauherr:innen ebenso wie kommunale und private Unternehmen, die ihren Neubau-, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen höhere Nachhaltigkeitskriterien zugrunde legen. Gefördert werden dabei unter anderem Baukosten für Neubaumaßnahmen, Ausgaben für Modernisierung und Instandsetzung sowie Aufwendungen zur energetischen Sanierung. Ein Antragsformular, Lageplan, Finanzierungs- und Kostenplan sowie der Nachweis der technisch-geprüften Energiestandards sind bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH einzureichen. Die kontinuierliche Einreichbarkeit ermöglicht eine flexible Planung und zügige Umsetzung von Wohnungsbauprojekten in Bremen.

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