Zuschuss

Zinsenzuschüsse Mehrgeschoßwohnbau

Nichtrückzahlbare Zinsenzuschüsse für Fremddarlehen zur Errichtung von Bauvorhaben mit mehr als zwei Wohneinheiten in Burgenland. Förderbeginn 01.01.2025, Anträge jederzeit möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Projektstart ab: 01.01.2025

Förderziel

Für die Rückzahlung von Fremddarlehen, die zur Finanzierung der Errichtung von Bauvorhaben mit mehr als 2 Wohneinheiten aufgenommen werden, können nichtrückzahlbare Zinsenzuschüsse gewährt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Zinsaufwendungen für Fremddarlehen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Tilgung des Darlehens

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fremddarlehen muss Bausparkassendarlehen oder Hypothekardarlehen sein
  • Laufzeit höchstens 32,5 Jahre
  • Halbjährliche dekursive und netto Zinsvorschreibung
  • Max. Verzinsung 1 % über Nominalverzinsung Bundesanleihe achtjährig
  • Zinsfußanpassung nur im Rahmen der Nominalverzinsung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Baubewilligung oder Baubestätigung
  3. Promesse über Hypothekardarlehen
  4. Nachweis der grundbücherlichen Sicherstellung

Beschreibung

Der Zinsenzuschuss für den Mehrgeschoßwohnbau im Burgenland richtet sich an juristische Förderwerber:innen in kommunalem Eigentum sowie an nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anerkannte gemeinnützige Bauvereinigungen und deren Tochterunternehmen. Gefördert werden nichtrückzahlbare Zinszuschüsse für Fremddarlehen – Bauspar‐ oder Hypothekardarlehen –, die zur Errichtung von Wohnbauvorhaben mit mehr als zwei Wohneinheiten aufgenommen werden. Die Laufzeit darf maximal 32,5 Jahre betragen, die Zinsberechnung erfolgt halbjährlich dekursiv und netto, der Zinssatz darf höchstens 1 % über jener der achtjährigen Bundesanleihe liegen. Die Zinsanpassung muss sich im Rahmen der offiziellen Nominalverzinsung halten. Gefördert werden ausschließlich Zinsaufwendungen; die Tilgung bleibt ausgenommen. Anträge können fortlaufend ab 1. Jänner 2025 eingereicht werden.

Für die Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular eine Baubewilligung oder Baubestätigung, eine verbindliche Promesse für das beantragte Hypothekardarlehen sowie der Nachweis der grundbücherlichen Sicherstellung erforderlich. Die Förderstelle prüft Vollständigkeit und Fördervoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen und listet jedes Vorhaben entsprechend den formalen Kriterien. Die Auszahlung des Zinsenzuschusses erfolgt nach Vorlage der Bankbestätigung über die Zinshöhe und periodengerechte Zinsvorschreibung. Durch diese Förderung wird die Realisierung qualitätsvoller Mehrgeschoßwohnprojekte mit hohem Effizienz- und Klimaschutzstandard gezielt unterstützt und leistbarer Wohnraum in ganz Burgenland gefördert.

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