Zukunft Innenstadt
Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" in Hessen: Zuschüsse von 80%–90% für Kommunen zur kreativen und nachhaltigen Neugestaltung ihrer Innenstädte. Anträge bis 21.08.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Landesprogramms ist es, hessische Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, zusammen mit lokalen Akteuren kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte und Ortskerne neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung: Städte und Gemeinden in Hessen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bewerbungsaufruf Zukunft Innenstadt
- Formelle Erklärungen und Bestätigungen Zukunft Innenstadt
- Richtlinie Zukunft Innenstadt
Beschreibung
Das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ fördert hessische Städte und Gemeinden bei der Entwicklung kreativer und zukunftsfähiger Innenstadtkonzepte. Öffentliche Einrichtungen können einen Zuschuss in Höhe von 80 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen, wobei pro Kommune bis zu 300.000 € vergeben werden. Ziel ist es, gemeinsam mit lokalen Akteur:innen nachhaltige Nutzungskonzepte zu realisieren, die leerstehende Gewerbeflächen beleben, Freiräume begrünen und partizipative Formate in den Ortskern integrieren. Das Programm versteht sich als Impulsgeber für die Revitalisierung von Einkaufsstraßen, historischen Plätzen und urbanen Treffpunkten und setzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft. Seit seinem Start konnten bereits zahlreiche Pilotprojekte umgesetzt und wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die nun weiter ausgebaut werden.
Interessierte Kommunen in Hessen reichen ihre Anträge bis zum 21. August 2026 ein. Voraussetzung ist die Eigenmittelbeteiligung, um das hohe Fördervolumen effizient zu nutzen und Vorhaben flexibel an fachliche Partner:innen weiterzugeben. Zur Antragstellung sind der Bewerbungsaufruf, formelle Erklärungen sowie die aktuelle Programmrichtlinie einzureichen. Die Auswahl erfolgt nach Eingang der Projektkonzepte, die bis zu drei Einzelideen umfassen können und das Potenzial haben, Innenstädte zu vielfältigen Lebensräumen weiterzuentwickeln. Nach Bewilligung beginnt die Umsetzungs- und Abrechnungsphase, die bis zum 1. Dezember 2029 abgeschlossen sein muss. Das Programm leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und stärkt die Attraktivität hessischer Ortskerne langfristig. Weitere Details zu den Förderrichtlinien und Antragsunterlagen stehen zum Download bereit.
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