Zuschuss

Zukunft Stadtgrün

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen für mehr und besseres Stadtgrün in Hessen. Programm kann nicht mehr beantragt werden.

Umwelt-/Naturschutz Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 66%

Förderziel

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen für mehr und besseres Stadtgrün in hessischen Städten und Gemeinden.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der städtebaulichen Maßnahmen
  • Verbilligung von Darlehen zur Kostendeckung
  • Verbilligung von Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ort mit über 6.000 Einwohnern oder 2.000–6.000 Einwohnern ohne Dorfentwicklung
  • Förmliche Festlegung als Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung
  • Ausweisung als Sanierungs-, Maßnahmen- oder Untersuchungsgebiet nach BauGB bzw. Beschluss der Gemeinde
  • Anerkennung der Gebietsfestlegung
  • Einzelmaßnahmen müssen im festgelegten Gebiet liegen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (dreifache Ausführung)
  2. Digitale Antragsfassung

Beschreibung

Das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ unterstützt hessische Kommunen bei der Umsetzung nachhaltiger städtebaulicher Initiativen zur Schaffung und Verbesserung urbaner Grünflächen. Es richtet sich ausschließlich an öffentliche Einrichtungen, insbesondere Städte und Gemeinden mit einem zusammenhängenden Siedlungsbereich von über 6.000 Einwohner:innen oder zwischen 2.000 und 6.000 Einwohner:innen ohne Dorfentwicklungszuordnung. Auch interkommunale Verbünde können eine gemeinsame Förderung beantragen. Ziel ist die Stärkung des Stadtklimas, der biologischen Vielfalt und der Aufenthaltsqualität durch innovative Grünkonzepte und qualitätsvolle Freiraumentwicklung. Obwohl das Programm derzeit nicht mehr zur Beantragung offensteht, zeigt es exemplarisch den hessischen Ansatz einer integrierten Stadtentwicklung mit klaren Förderschwerpunkten im Umwelt- und Naturschutz sowie im Städtebau.

Förderfähig sind 66 % der anrechenbaren Gesamtkosten, darunter Ausgaben für Projektplanung, Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen sowie die Verbilligung von Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen. Voraussetzung für den Zuschuss ist die förmliche Festlegung des Fördergebiets als Sanierungs- oder Untersuchungsgebiet gemäß Baugesetzbuch sowie ein Beschluss zur Abgrenzung als Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Programmaufnahme erfolgt mit dem ersten Zuwendungsbescheid; sämtliche Einzelmaßnahmen müssen innerhalb der definierten Gebietsgrenzen liegen. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fungierte als zentrale Förderbank und begleitete Kommunalverwaltung, Expert:innen und Planungsbüros bei der Antragsstellung – in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie in digitaler Form. Das Programm dokumentiert den hessischen Anspruch, den flächendeckenden Ausbau urbaner Naturräume in Einklang mit kommunaler Haushaltslage und Landesförderzielen voranzutreiben.

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