Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte
Dieses Programm richtet sich an Akteure in den Zukunftsregionen in Niedersachsen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ erhalten haben. Es wird die gezielte, themenbezogene Zusammenarbeit von Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert, um regionale Wachstumspotenziale zu nutzen und die regionale Widerstandsfähigkeit zu stärken.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von investiven und nicht-investiven kooperativen Entwicklungs- und Modellvorhaben in anerkannten Zukunftsregionen in Niedersachsen, um die regionale Innovationsfähigkeit, den Strukturwandel und die nachhaltige regionale Entwicklung zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachleistungen und Sachkosten
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung
- Gutachten und vorhabenbezogene Dienstleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Förderungen aus anderen Landes- oder Bundesprogrammen (z. B. ELER, EMFAF)
- Schuldzinsen
- Grunderwerb
- Umsatzsteuer, sofern die Gesamtausgaben 5 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer übersteigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Projekts in einer anerkannten Zukunftsregion in Niedersachsen
- Rechtskräftiger Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ muss vorliegen
- Kooperative Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und/oder kreisfreien Städten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllte Antragsunterlagen
- Zukunftskonzept
- Meilensteinplan
- Finanzierungsplan
- Gutachten (falls erforderlich)
Bewertungskriterien
- Förderfähigkeit des Vorhabens
- Regionale Innovationsfähigkeit
- Nachhaltigkeit und Realisierbarkeit des Zukunftskonzepts
- Einbindung relevanter regionaler Akteure und Partner
Beschreibung
Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte ist ein Förderprogramm zur Stärkung der regionalen Widerstandsfähigkeit und Innovationsfähigkeit in den ausgewiesenen Zukunftsregionen Niedersachsens. Das Programm richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, kreisfreie Städte und weitere öffentliche Einrichtungen, die bereits einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ erhalten haben. Im Mittelpunkt der Förderung steht die gezielte themenbezogene Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen hinweg, wobei kooperative Entwicklungs- und Modellvorhaben in den Handlungsfeldern der regionalen Innovationsfähigkeit, der CO₂-armen Gesellschaft, der biologischen Vielfalt, des Wandels der Arbeitswelt sowie weiterer sozialer und kultureller Bereiche unterstützt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der je nach regionaler Kategorie auf 40% (stärker entwickelte Region – SER) bis 60% (Übergangsregion – ÜR) der zuwendungsfähigen Ausgaben befristet für 36 Monate gewährt wird.
Das Programm fördert sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen und legt besonderen Wert auf eine intensive interkommunale Kooperation. Dabei sollen die teilnehmenden Regionen durch die Einbindung von Wirtschafts- und Sozialpartner:innen, zivilgesellschaftlichen Akteur:innen und Forschungseinrichtungen regionale Potenziale optimal ausschöpfen und regionale Herausforderungen im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung bewältigen. Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen, wobei vorab die Steuerungsgruppe der jeweiligen Zukunftsregion das Vorhaben hinsichtlich seiner Förderfähigkeit, der Realisierbarkeit des Zukunftskonzepts und der Einbindung regional relevanter Akteur:innen bewertet. Die administrative Begleitung, Beratung und finanzielle Abwicklung der beantragten Maßnahmen wird durch spezielle zuwendungsrechtliche Beratung sichergestellt – ein klarer Vorteil für alle beteiligten Partner:innen.
Die Förderbedingungen differenzieren klar zwischen verschiedenen Ausgabenarten: Personal- und Sachleistungen, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit sowie Ausgaben für Gutachten und projektbezogene Dienstleistungen können gefördert werden, während förderungsspezifische Einschränkungen hinsichtlich Schuldzinsen, Grunderwerb und Umsatzsteuer zu beachten sind. Mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 Euro pro Projekt (bzw. 25.000 Euro für Vorstudien und Konzepte) setzt das Programm klare Rahmenbedingungen, um die Effizienz und Wirkung der Fördermittel zu maximieren. Durch die Förderung kooperativer und handlungsorientierter Vorhaben leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Sicherung attraktiver Lebensverhältnisse in ganz Niedersachsen und unterstützt den Strukturwandel sowie den Aufbau resilienter regionaler Netzwerke.
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