Zusatzbestimmungen zur Förderung von Begegnungsreisen
Förderung von Begegnungsreisen im Rahmen von Partnerschaften mit Gruppen oder Gemeinden im Globalen Süden zur Informations- und Bildungsarbeit in Nordrhein-Westfalen. Anträge können laufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Begegnungsreisen mit Partnergruppen im Globalen Süden, bei denen ökologische, politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen und mindestens die Hälfte des Programms der Information oder Bildung von Menschen in Nordrhein-Westfalen dient.
Förderfähige Ausgaben
- Flugkosten in Economy-Klasse oder vergleichbar
- Bahnreisen bis 2. Klasse
- Vor- und Nachbereitung der Begegnungsreise
Nicht förderfähige Ausgaben
- Besuchsreisen von hiesigen Gruppen zu Partnern im Ausland
- Kosten jenseits Economy-Klasse bei Flugreisen
- Reiseprogramme, die vornehmlich der Ausbildung der Gäste dienen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Enge Partnerschaft mit Gruppen oder Gemeinden im Globalen Süden
- Satzungsgemäße Zwecke der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
- Mindestens 50 % des Reiseprogramms für Information oder Bildung in Nordrhein-Westfalen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Begegnungsreisen
- Allgemeine Fördervertragsbedingungen
- Leitfaden für Fördernehmer/-innen
- Verwendungsnachweis Begegnungsreisen
Bewertungskriterien
- Ökologische, politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Einbindung des Partnerlandes
- Bildungs- und Informationscharakter für Menschen in Nordrhein-Westfalen
- Reichweite der Zielgruppen über die eigene Partnergruppe hinaus
- Übereinstimmung mit den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung
Beschreibung
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen in NRW bei der Durchführung von Begegnungsreisen mit Partnergruppen im Globalen Süden. Im Fokus stehen dabei ökologische, politische, kulturelle und soziale Fragestellungen, die gemeinsam mit lokalen Gemeinden erarbeitet und vermittelt werden. Mindestens die Hälfte des Reiseprogramms muss der Information und Bildung der Menschen in Nordrhein-Westfalen dienen, sodass Nachhaltigkeitsthemen, globale Zusammenhänge und lokale Handlungsperspektiven veranschaulicht werden. Die Förderquote beträgt bis zu 30 % der Gesamtkosten, wobei Flüge in Economy-Klasse oder vergleichbar, Bahnreisen 2. Klasse sowie Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung der Reisen als förderfähige Ausgaben anerkannt werden. Nicht gefördert werden Besuchsreisen hiesiger Gruppen zu Partnern im Ausland, Luxusreiseklassen oder Programme, die überwiegend der Ausbildung der Gäste dienen.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfordert eine enge Partnerschaft mit einer Gruppe oder Gemeinde im Globalen Süden sowie die Übereinstimmung mit den satzungsgemäßen Zwecken der Stiftung. Bewertungskriterien sind neben der ökologischen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Einbettung der Projektidee vor allem der Bildungs- und Informationscharakter für breite Zielgruppen in NRW sowie die Reichweite über die eigene Partnergruppe hinaus. Für die Antragstellung werden das Antragsformular Begegnungsreisen, die Allgemeinen Fördervertragsbedingungen, der Leitfaden für Fördernehmer:innen und der Verwendungsnachweis Begegnungsreisen benötigt. Durch diese Begegnungsreisen können Partnerschaftsgruppen aus dem Globalen Süden ihre Erfahrungen und Expertise direkt in Nordrhein-Westfalen präsentieren und so einen wichtigen Beitrag zu globaler Bildung und gesellschaftlichem Zusammenhalt leisten.
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