Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen - SBG
DienstgeberInnen in Salzburg erhalten eine pauschale Entschädigung von € 200 pro Tag und MitarbeiterIn bei Großschadens- oder Bergrettungseinsätzen. Auszahlung erfolgt nach Einreichung aller Nachweise, laufende Antragsstellung.
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Förderkriterien
Förderziel
Kompensation der Entgeltfortzahlung durch DienstgeberInnen für MitarbeiterInnen, die aufgrund eines Einsatzes bei einem Großschadensereignis oder Bergrettungseinsatz an der Diensterfüllung gehindert sind.
Förderfähige Ausgaben
- Entgeltfortzahlung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis über Einsatz des Mitarbeiters bei Großschadens- oder Bergrettungseinsatz
- Vorlage sämtlicher erforderlicher Belege und Nachweise
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über Einsatz (Einsatzbericht)
- Bankverbindung und Kontodaten
Bewertungskriterien
- Vorliegen sämtlicher Nachweise
- Positive Beurteilung durch die Förderstelle
Beschreibung
Die Förderung richtet sich an Dienstgeber:innen in Salzburg, die ihre Mitarbeiter:innen im Einsatz bei Großschadens- oder Bergrettungseinsätzen bei der Entgeltfortzahlung unterstützen möchten. Für jeden eingesetzten Tag und jede eingesetzte Person wird eine pauschale Abgeltung in Höhe von € 200 gewährt. Der Antrag kann fortlaufend eingereicht werden; eine Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung aller eingereichten Nachweise, darunter Einsatzberichte und Bankverbindungsdaten. Diese finanzielle Unterstützung entlastet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei den Kosten der Lohnfortzahlung, wenn Einsatzkräfte aufgrund eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes von ihrer regulären Tätigkeit abgehalten sind. Die Mittel werden vom Bund an das Land Salzburg refundiert und stehen unbegrenzt zur Verfügung, solange das jährliche Budget nicht ausgeschöpft ist.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis über den tatsächlichen Einsatz der Mitarbeiter:innen, ergänzt durch sämtliche erforderlichen Belege. Die Förderstelle bewertet Anträge auf Basis der Vollständigkeit der Unterlagen und einer positiven Förderstellenbeurteilung. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Rückforderungen führen. Das Amt der Salzburger Landesregierung behält sich stichprobenartige Kontrollen vor, um die widmungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen. Durch diese Förderung wird sichergestellt, dass Dienstgeber:innen im Katastrophen- und Bergrettungsbereich nicht auf den Kosten der Entgeltfortzahlung sitzen bleiben und somit ihre Einsatzbereitschaft langfristig aufrechterhalten können.
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