Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen - SBG
DienstgeberInnen in Salzburg erhalten pauschal € 200 pro Tag Entschädigung, wenn Mitarbeitende wegen eines Großschadens- oder Bergrettungseinsatzes freigestellt sind. Anträge müssen bis zum Ende des auf den Einsatz folgenden Quartals gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Kompensation der Entgeltfortzahlungen an DienstgeberInnen während eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitarbeitende müssen dem österreichischen Arbeitsrecht (Angestelltengesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Landarbeitsgesetz) unterliegen
- Mitarbeitende müssen Mitglied einer anerkannten Einsatzorganisation sein
- Kein Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft oder einem Unternehmen im überwiegenden Eigentum einer Gebietskörperschaft
- Einsatz muss mindestens 8 Stunden dauern (Großschadensereignis oder Bergrettungseinsatz)
- Freistellung im Ausmaß eines ganzen Arbeitstages mit fortgezahltem Entgelt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Freistellungsentschädigung für Unternehmen
- Bestätigung der Einsatzorganisation
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg unterstützt eine pauschale Förderung von 200 € pro Tag Unternehmen, deren Mitarbeitende infolge eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes von der regulären Arbeitsleistung freigestellt werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Kompensation der Entgeltfortzahlung für Einsatzkräfte, die Mitglied einer anerkannten Katastrophen- oder Bergrettungsorganisation sind und mindestens acht Stunden ununterbrochen im Einsatz standen. Förderberechtigt sind alle Unternehmen, deren Arbeitsverhältnisse dem österreichischen Arbeitsrecht (Angestelltengesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Landarbeitsgesetz) unterliegen und die nicht mehrheitlich in öffentlicher Hand sind. Anträge können fortlaufend bis zum Ende des dem Einsatz folgenden Quartals beim Amt der Salzburger Landesregierung eingereicht werden.
Zur Antragstellung sind das Formular „Freistellungsentschädigung für Unternehmen“ sowie eine Bestätigung der Einsatzorganisation über Mitgliedschaft und Einsatzdauer vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung und Verfügbarkeit der Mittel auf das angegebene Unternehmenskonto. Stichprobenartige Kontrollen durch das zuständige Referat stellen die sachgerechte Verwendung der Zuwendung sicher; bei fehlerhaften Angaben wird eine Rückforderung eingeleitet. Diese Förderinitiative basiert auf der Richtlinie des Landes Salzburg zur Abgeltung von Entgeltfortzahlungen gemäß Katastrophenfondsgesetz und ist seit 1. September 2019 ohne befristetes Ende in Kraft. Unternehmen aller Größenordnungen profitieren von dieser unlimitierten Budgetierung und stärken damit ihre Bereitschaft, Mitarbeitende für lebensrettende Einsätze freizustellen.
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