Zuschüsse an Gemeinden gemäß § 103 Abs. 4 lit. c TROG 2022
Das Land Tirol gewährt Gemeinden Zuschüsse für den Erwerb von Grundstücken, für infrastrukturelle Vorhaben, zur Sanierung und Revitalisierung gewachsener Ortskerne sowie für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen. Gültig ab 01.03.2024 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von Zuschüssen für den Erwerb von Grundstücken durch Gemeinden zur Errichtung geförderter Wohnbauvorhaben, für infrastrukturelle Vorhaben, Maßnahmen zur Sanierung oder Revitalisierung gewachsener Ortskerne und für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen nach § 14 Abs. 2 des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken
- Infrastrukturelle Vorhaben
- Sanierungsmaßnahmen
- Revitalisierungsmaßnahmen
- Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Widmung des Grundstücks als Bauland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche oder positive raumordnungsfachliche Beurteilung durch einen Amtssachverständigen
- Positive raumordnungsfachliche Beurteilung bei infrastrukturellen Vorhaben, Sanierungs- oder Revitalisierungsmaßnahmen
- Detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens (Finanzierungsplan, Kaufvertrag, Erschließungs- und Nutzungskonzept)
- Nachweis über notwendige behördliche Bewilligungen
- Erklärung über etwaige weitere Förderungen für das geplante Vorhaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Projektbeschreibung inklusive Finanzierungsplan und Nutzungskonzept
- Nachweis behördlicher Bewilligungen
- Erklärung über weitere Förderungen
- Kaufvertrag
Bewertungskriterien
- Raumordnungsfachliche Angemessenheit und Effektivität des Vorhabens
- Finanzkraft der Gemeinde
- Verfügbarkeit der Landesmittel zum Zeitpunkt der Auszahlung
- Höhe der nachgewiesenen Kosten
Beschreibung
Das Land Tirol unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände mit direkten Zuschüssen von 10 % des Ankaufspreises (maximal 50.000 €) zum Erwerb von Grundstücken, zur Umsetzung infrastruktureller Vorhaben, zur Sanierung und Revitalisierung gewachsener Ortskerne sowie zur Durchführung landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen. Förderfähige Projekte umfassen unter anderem geförderte Wohnbauvorhaben gemäß Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 ebenso wie kommunale Infrastrukturaufgaben und Umwelt- bzw. Naturschutzmaßnahmen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Widmung des Grundstücks oder einer positiven raumordnungsfachlichen Beurteilung durch einen Amtssachverständigen eine detaillierte Projektbeschreibung mit Finanzierungsplan, Erschließungs- und Nutzungskonzept sowie der Nachweis aller erforderlichen behördlichen Bewilligungen und vorhandener Drittmittel. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über die Portalanwendung des Landes Tirol und muss bis spätestens einen Monat vor der nächsten Kuratoriumssitzung des Tiroler Bodenfonds eingereicht werden.
Die Vergabe richtet sich nach raumordnungsfachlicher Angemessenheit, Effektivität des Vorhabens, Finanzkraft der Antragstellenden und Verfügbarkeit der Landesmittel. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgesetzt und kann bei unbebauten Bauflächen bis zu einem Drittel der anerkannten Grundkosten betragen. Der Anspruch auf Förderung erlischt zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahmen oder Ankauf des Grundstücks. Bei Pflichtverletzungen oder unrichtigen Angaben kann die Förderstelle eine vollständige oder teilweise Rückzahlung innerhalb von vier Wochen verlangen. Dieses Programm trägt zur nachhaltigen Stadt- und Ortskernentwicklung, zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und zum Klimaschutz in Tirol bei und fördert damit lebenswerte und zukunftsfähige Gemeinden.
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