Zuschüsse aus Mitteln der Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musikerinnen und Musiker (Projekt-/Basisförderung)
Finanzielle Zuschüsse für Sylter Einzelpersonen, Musikgruppen sowie gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre für Anschaffungen, Veranstaltungen, Projekte und musikalische Aus- und Fortbildung. Anträge sind schriftlich an die Gemeinde Sylt zu richten, inklusive Finanzierungsplan und weiterer Unterlagen, in der Regel mindestens 5 Wochen vor Maßnahmenbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Henner-Krogh-Stiftung ist die gezielte Förderung Sylter Musikerinnen und Musiker mit Hauptwohnsitz auf der Insel Sylt. Gefördert werden u. a. die jährliche Vergabe des Henner-Krogh-Förderpreises, die Beschaffung und Bereitstellung von Instrumenten, Noten und Lehrmaterial für gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre sowie die musikalische Aus- und Fortbildung begabter Musiker aus sozial schwachen Familien.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Instrumenten
- Veranstaltungskosten
- Projektkosten
- Aus- und Fortbildungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz auf der Insel Sylt
- Einzelantrag je Maßnahme
- Antrag schriftlich mindestens 5 Wochen vor Maßnahmenbeginn
- Vorlage eines Finanzierungsplans mit allen Einnahmen und Ausgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurze Selbstdarstellung
- Erläuterung der geplanten Maßnahme
- Finanzierungsplan
- Nachweise zur finanziellen Bedürftigkeit (optional)
Bewertungskriterien
- Musikalische Qualität des Vorhabens
- Nachhaltiger Nutzen für die Sylter Musikszene
- Berücksichtigung sozialer Bedürftigkeit
Beschreibung
Die Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker:innen unterstützt seit 1998 gezielt das musikalische Schaffen auf Sylt. Privatpersonen, Musikgruppen sowie gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre mit Hauptwohnsitz bzw. Sitz auf der Insel können finanzielle Zuschüsse für die Anschaffung von Instrumenten, Noten und Lehrmaterialien, für Veranstaltungs- und Projektkosten sowie für Aus- und Fortbildungen beantragen. Neben der jährlich vergebenen Auszeichnung des Henner-Krogh-Förderpreises werden insbesondere Musiker:innen aus sozial benachteiligten Familien gefördert. Die Vergabe erfolgt auf Basis der musikalischen Qualität des Vorhabens, seines nachhaltigen Beitrags zur lokalen Musikszene und gegebenenfalls unter Berücksichtigung sozialer Bedürftigkeit. Förderanträge sind fortlaufend möglich und müssen mindestens fünf Wochen vor Maßnahmenbeginn schriftlich bei der Gemeinde Sylt eingereicht werden.
Zur Antragsunterlage gehört eine kurze Selbstdarstellung, eine Erläuterung der geplanten Maßnahme sowie ein detaillierter Finanzierungsplan aller Einnahmen und Ausgaben; Nachweise zur finanziellen Bedürftigkeit können optional vorgelegt werden. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen, der die tatsächlichen Kosten und Erlöse dokumentiert. Das Kuratorium entscheidet über die Mittelvergabe, wobei die Gemeindevertretung ein Vetorecht bei Satzungsverstößen besitzt. Durch diese Basis- und Projektförderung leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und zur Entwicklung des musikalischen Nachwuchses auf Sylt. Interessierte Musiker:innen erhalten umfassende Informationen und Vergaberichtlinien auf der Website der Henner-Krogh-Stiftung.
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