Zuschuss

Zuschüsse für Familienferienreisen

Das Land Brandenburg gewährt Familien mit geringem Einkommen einen Zuschuss von 10 € pro Übernachtung und mitreisendem Familienmitglied für Ferienreisen in geeignete Beherbergungsbetriebe. Anträge sind laufend möglich und müssen mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Brandenburg
Fördersumme: 10 € pro Übernachtung und mitreisendem Familienmitglied

Förderziel

Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen bei der Durchführung von Ferienreisen in Familienferienstätten oder vergleichbaren Einrichtungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Übernachtungskosten (Beherbergungsbetrieb, Ferienunterkunft, Mietwohnwagen/-mobil, Zeltplatz)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unterkünfte bei Verwandten
  • Unterkünfte in privaten Wohnungen
  • eigene Wohnwagen oder Wohnmobile

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Land Brandenburg
  • Familienform mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden
  • Aufenthalt am Ferienort von mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen
  • Buchung einer geeigneten Beherbergung (keine private Wohnung oder Verwandtenunterkunft)
  • Monatliches Einkommen darf 150 % der Regelleistungen nach SGB II und SGB XII (inkl. Unterkunft/Heizung) nicht überschreiten oder Bezug von ALG II, Sozialgeld, Leistungen nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag oder Teilhabeleistungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Buchungsbestätigung
  3. Nachweis über Wohnsitz/Aufenthalt
  4. Nachweis über Einkommen oder Bezug von Sozialleistungen

Bewertungskriterien

  • Familien mit besonderen Belastungssituationen (Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund)

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Familien mit geringem Einkommen durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 10 € pro Übernachtung und mitreisendem Familienmitglied. Gefördert werden Aufenthalte in anerkannten Beherbergungsbetrieben, Familienferienstätten, Mietwohnwagen/-mobile oder auf Zeltplätzen mit einer Mindestdauer von zwei und maximal 13 Übernachtungen. Die Förderung richtet sich an Familienformen, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden, einschließlich Alleinerziehender, Familien mit behinderten Angehörigen oder mit Migrationshintergrund. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt im Land Brandenburg sowie ein monatliches Gesamteinkommen bis zu 150 % der Regelsätze nach SGB II und SGB XII bzw. der Bezug entsprechender Sozialleistungen ohne gesonderte Einkommensprüfung.

Die Antragstellung erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) und muss spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden. Zum Antragsumfang gehören ein vollständig ausgefüllter Antrag, eine Buchungsbestätigung des Beherbergungsbetriebs, Nachweise über Wohnsitz oder Aufenthalt sowie Einkommens- oder Leistungsnachweise. Familien mit besonderen Belastungssituationen werden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt. Durch diese Förderung soll die Teilhabe an erholsamen Ferienaufenthalten gestärkt, die soziale Integration gefördert und die gesundheitliche Erholung von Kindern und Erwachsenen gewährleistet werden.

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