Zuschüsse für Lohnkosten der Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten
Das Land Tirol gewährt Erhaltern von Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten Zuschüsse in Höhe von 30 % der Lohnkosten. Anträge sind bis zum Ende des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Lohnkosten von Integrationsgruppen gemäß § 2 Abs. 6 und § 38a des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes
Förderfähige Ausgaben
- Lohnkosten der Integrationsgruppen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Führung einer Integrationsgruppe nach § 2 Abs. 6 TiKBBG
- Erhalt einer Förderzusage nach § 38a TiKBBG
- Vorlage der behördlichen Genehmigung der Integrationsgruppe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Behördliche Genehmigung der Integrationsgruppe
- Förderzusage nach § 38a TiKBBG
Beschreibung
Das Land Tirol unterstützt Träger:innen von Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % der Lohnkosten. Zielsetzung dieser Förderung ist die nachhaltige Sicherstellung inklusiver Betreuung nach § 2 Abs. 6 und § 38a des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes. Durch die finanzielle Entlastung werden Fachkräfte in Integrationsgruppen gestärkt und Kindern mit besonderem Förderbedarf eine bestmögliche pädagogische Begleitung geboten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das jeweilige Betreuungsjahr endet.
Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen, die über eine behördliche Genehmigung nach dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz verfügen und eine Bewilligung gemäß § 38a TiKBBG vorweisen können. Anträge können fortlaufend gestellt werden, jedoch spätestens bis zum Ende des jeweiligen Betreuungsjahres. Erforderlich sind die Vorlage der behördlichen Genehmigung der Integrationsgruppe sowie der Förderzusage. Die Förderung wird als direkte Zuwendung gewährt und dient ausschließlich der Deckung von Lohnkosten der Integrationsgruppen. Durch die konsequente Förderung von inklusiven Strukturen trägt das Programm zur gleichberechtigten Teilhabe aller Kinder am Bildungs- und Betreuungsangebot bei und fördert gleichzeitig die professionelle Arbeit pädagogischer Fachkräfte.
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