Zuschüsse für Lohnkosten der Schulassistenz
Das Land Tirol gewährt Schulen, die nicht vom Bund erhalten werden, Zuschüsse zu den Lohnkosten der Schulassistenz zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Schulalltag. Antragstellung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuschüsse zu den Lohnkosten der Schulassistenz, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen am Unterricht und schulischen Aktivitäten zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten der Schulassistenz
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG (Nachweis erhöhte Familienbeihilfe oder Pflegegeld)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte
- Hauptwohnsitz in Tirol
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zuschuss für Lohnkosten der Schulassistenz
- Begründete Stellungnahme der zuständigen Pflichtschulinspektorin
- Nachweis des Einvernehmens mit den Obsorgeberechtigten
Beschreibung
Das Land Tirol unterstützt Schulerhalter:innen von nicht-bundeshaltigen Schulen in Tirol durch einen direkten Zuschuss zu den Personalkosten der Schulassistenz. Ziel dieser Förderung ist es, die schulische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu stärken, indem qualifizierte Assistenzkräfte den Unterricht und schulische Aktivitäten begleiten. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich; der Zuschuss kann frühestens ab dem ersten Tag des Monats gewährt werden, in dem der vollständig eingereichte Antrag bei der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe eingeht. Die Gewährung erfolgt jeweils für die Dauer eines Schuljahres und wird in zwei gleichen Raten ausgezahlt – bis Ende des ersten sowie bis Ende des zweiten Semesters bzw. bis Beginn des neuen Schuljahres.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis einer Behinderung (§ 3 lit. a TTHG) über erhöhte Familienbeihilfe oder Pflegegeld, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung sowie Hauptwohnsitz in Tirol. Gefördert werden ausschließlich die Personalkosten der Schulassistenz gemäß Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 (Entlohnungsschema Ak, Stufe 10). Für die Antragstellung sind ein formloser Antrag auf Zuschuss für Lohnkosten der Schulassistenz, eine begründete Stellungnahme der zuständigen Pflichtschulinspektorin bzw. des -zuständigen Pflichtschulinspektors sowie der Nachweis des Einvernehmens mit den Obsorgeberechtigten einzureichen. Eine enge Kooperation von Schulleitung, Lehrkräften und Assistenzpersonal ist dabei Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung inklusiver Bildungsangebote.
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