Zuschuss

Zuschüsse für Träger von Familien-, Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen – Daniel-Schnakenberg-Stiftung

Gemeinnützige Einrichtungen im Land Bremen können Zuschüsse für Familien- sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen beantragen. Pauschalantrag für Maßnahmen unter 10 Tagen, Einzelförderung ab 10 Tagen.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen
Förderquote: 25%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung unterstützt einkommensschwache Bremer Familien durch finanzielle Zuschüsse zu Erholungs- und Ferienmaßnahmen für Familien, Kinder und Jugendliche, um ihre Teilnahme zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten pro Teilnehmer:innen
  • Aufwendungen für Mitarbeiter:innen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz der Einrichtung in Bremen
  • Gemeinnütziger Status
  • Angebot von Familien-, Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag auf offiziellem Briefbogen
  2. Vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Mitteilung über die Durchführung einer Erholungsfreizeit
  4. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Familien)
  5. Anmeldung der Teilnehmer:innen und Zuschusshöhe
  6. Bestätigung/Abrechnung der Durchführung

Beschreibung

Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung fördert gemeinnützige Träger im Land Bremen, die Erholungs- und Ferienmaßnahmen für einkommensschwache Familien, Kinder und Jugendliche anbieten. Ziel ist es, Bremer Familien mit begrenzten finanziellen Mitteln die Teilnahme an Freizeitangeboten zu ermöglichen und so soziale Teilhabe zu stärken. Gefördert werden sowohl mehrtägige Familienerholungen als auch Kinder- und Jugendreisen in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales. Die Stiftung gewährt einen Zuschuss von bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Kosten pro Teilnehmer:in und Aufwendungen für Mitarbeiter:innen. Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen mit Sitz in Bremen, die entsprechende Erholungsmaßnahmen durchführen.

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und unterscheidet zwischen Pauschalanträgen für Maßnahmen unter zehn Tagen und Einzelförderungen ab zehn Tagen. Beim Pauschalantrag genügt ein formloser Antrag auf offiziellem Briefbogen inklusive vorläufigem Kosten- und Finanzierungsplan. Für längere Vorhaben ist zunächst das Formular „Mitteilung über die Durchführung einer Erholungsfreizeit“ auszufüllen; anschließend werden Anmeldungen der Teilnehmer:innen und Nachweise der Einkommensbelege eingereicht. Abschließend sind ein sachlicher Abschlussbericht, ein korrigierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Liste der Teilnehmenden vorzulegen. Mit dieser transparenten Struktur gewährleistet die Stiftung eine zügige Bewilligung innerhalb weniger Wochen und stellt die Auszahlung zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme sicher.

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