Zuschuss

Zuschüsse zu Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung

Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel zum Ausgleich physischer, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen in Kärnten. Förderung zwischen € 50 und € 1.500, für Hörgeräte bis max. € 500 pro Gerät.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: 50 € – 1.500 €, Hörgeräte bis 500 € pro Gerät

Förderziel

Förderung von nach § 9 lit. b K-ChG notwendigen Hilfsmitteln zum Ausgleich einer physischen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung bzw. Sinnesbeeinträchtigung für Menschen mit Behinderung in Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für notwendige Hilfsmittel gemäß § 9 lit. b K-ChG

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Hilfsmittel für altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen
  • Hilfsmittel für Personen in Pflegeheimen
  • Hilfsmittel für psychisch oder chronisch kranke Personen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der physischen, geistigen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigung
  • Soziale Bedürftigkeit
  • Keine Förderung für altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen oder Personen in Pflegeheimen
  • Förderung nur sofern keine weiteren Kostenträger vorhanden sind

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular GS-L73
  2. Rechnung des Hilfsmittels

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt Menschen mit physischer, geistiger, psychischer oder Sinnesbeeinträchtigung in Kärnten bei der Beschaffung notwendiger Hilfsmittel gemäß § 9 lit. b K-ChG. Privatpersonen mit nachgewiesener Behinderung und sozialer Bedürftigkeit können kontinuierlich Zuschüsse zwischen 50 € und 1.500 € erhalten. Für Hörgeräte ist eine Förderung von bis zu 500 € pro Gerät vorgesehen. Ziel der Förderung ist es, physische Einschränkungen auszugleichen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen sowie Hilfsmittel für Personen in Pflegeheimen oder psychisch beziehungsweise chronisch Erkrankte sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine Unterstützung erfolgt nur, wenn keine weiteren Kostenträger wie Sozialministeriumservice, Gebietskrankenkassen oder Pensionsversicherungsträger einspringen.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung sind der Nachweis der Beeinträchtigung, der sozialen Bedürftigkeit und das Einreichen eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars GS-L73 sowie der Rechnung für das Hilfsmittel. Die Fördermaßnahme steht Privatpersonen in Kärnten fortlaufend offen, sodass Anträge ganzjährig eingereicht werden können. Durch die transparente Prüfung der eingereichten Unterlagen wird sichergestellt, dass die Mittel zielgerichtet dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden. Expert:innen der zuständigen Landesabteilung prüfen sorgfältig, ob alle Anforderungen erfüllt sind, um einen barrierefreien Zugang zu essentiellen Unterstützungsinstrumenten zu ermöglichen.

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