Zuschüsse zu Kosten BBW nach § 28 LKJHG
Förderung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Bereich Jugendhilfe und Ausgleich besonderer Belastungen für Berufsbildungswerke in Baden-Württemberg. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, die dem Land zur Sicherstellung der Jugendhilfe und zum Ausgleich besonderer Belastungen aufgegeben sind.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Berufsbildungswerke
Beschreibung
Zuschüsse zu Kosten BBW nach § 28 LKJHG unterstützen Berufsbildungswerke in Baden-Württemberg dabei, ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Jugendhilfe zu erfüllen und besondere Belastungen auszugleichen. Das Programm richtet sich an Einrichtungen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf gewährleisten. Es deckt unter anderem Aufwendungen ab, die durch die Sicherstellung der Jugendhilfe entstehen, und trägt so zur nachhaltigen Förderung sozial benachteiligter Zielgruppen bei. Die Beantragung kann zu jeder Zeit erfolgen, wodurch eine flexible Planung der finanziellen Mittel möglich ist. Die Fördermittel werden als Zuschuss gewährt und ermöglichen einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung individueller Qualifizierungsangebote.
Mit diesem Förderangebot leistet das Land Baden-Württemberg einen zentralen Beitrag zur Stärkung der beruflichen Bildungslandschaft. Die kontinuierliche Bereitstellung der Mittel erleichtert Berufsbildungswerken finanzielle Belastungen auszugleichen und ihre Arbeit langfristig zu sichern. Fach- und Führungskräfte in den Einrichtungen erhalten dadurch die notwendige Unterstützung, um jungen Menschen bedarfsgerechte Förderangebote anzubieten und ihre fachlichen sowie sozialen Kompetenzen nachhaltig zu stärken. Interessierte Einrichtungen können die Voraussetzungen prüfen und jederzeit einen Antrag einreichen, um von dieser wichtigen Ressource zu profitieren.
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