Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel für betreuungs- oder pflegebedürftige Menschen
Das Land Tirol gewährt Zuschüsse für den pflegebedingten Umbau des Wohnraums und für Hilfsmittel, um betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen ein selbstständiges Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Anträge sind bis spätestens 6 Monate nach Maßnahme zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der häuslichen Betreuung und Pflege, um betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen möglichst lange einen Aufenthalt in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Gefördert werden der pflegebedingte Umbau des Wohnraums sowie Hilfsmittel zur Erhaltung der Selbstständigkeit und zur Erleichterung der Pflege zu Hause.
Förderfähige Ausgaben
- Pflegeredinger Umbau des Wohnraums (zB Bad, Treppenlift)
- Hilfsmittel zur Erhaltung der Selbstständigkeit (zB Rollstühle, Bildschirmlesegeräte)
- Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege zu Hause (zB Pflegebett, Hebelift)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Bezug von Pflegegeld
- Vorliegen einer Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Pflegegeldbescheid
- Nachweise über Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse
- Meldebestätigung
- Beschreibung und Begründung der Hilfsmittel und Maßnahmen
- Nachweis über Versicherungs- und Ersatzansprüche Dritter
- Originalrechnung und Zahlungsnachweis
Beschreibung
Das Land Tirol bietet im Rahmen seiner direkten Förderungen für die Themenfelder Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales eine kontinuierlich verfügbare Unterstützung für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen an. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die einen Pflegegeldbezug vorweisen und aufgrund alters- oder krankheitsbedingter Einschränkungen im Alltag Hilfestellungen benötigen, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für pflegebedingte Umbaumaßnahmen und benötigte Hilfsmittel beantragen. Seit der Programmaufnahme im Jahr 2011 besteht die Möglichkeit, Anträge fortlaufend einzureichen und innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung der Maßnahme oder Anschaffung des Geräts bei der zuständigen Stelle einzureichen. Damit leistet die Landesförderung einen Beitrag zur Stärkung der häuslichen Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur.
Gefördert werden insbesondere der pflegebedingte Umbau von Wohnbereichen – etwa barrierefreie Sanierung von Bädern, Einbau von Treppenliften oder ebenerdigen Duschen – sowie technische und mobilitätsorientierte Hilfsmittel zur Förderung der Selbstständigkeit, wie Rollstühle oder Bildschirmlesegeräte. Zusätzlich können Pflegeunterstützungen im häuslichen Umfeld wie Pflegebetten oder Hebelifte bezuschusst werden. Als Voraussetzung gelten ein gültiger Pflegegeldbescheid, Nachweise über Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse, eine aktuelle Meldebestätigung sowie eine Begründung der geplanten Maßnahmen und Angaben zu möglichen Versicherungsansprüchen Dritter. Originalrechnungen samt Zahlungsnachweis sind dem Antrag beizufügen. Die vollständige Unterlagenmappe muss spätestens sechs Monate nach Anschaffung der Hilfsmittel beziehungsweise Durchführung der Umbauarbeiten unter Bezugnahme auf das Rechnungsdatum eingereicht werden. Durch die Förderung soll die Kontinuität der häuslichen Betreuung sichergestellt und die Lebensqualität Betroffener nachhaltig gefördert werden.