Zuschuss für Betriebsübernahme
Die Stadt Villach gewährt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 5.000 für die Übernahme land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Gültig ab 01.01.2026 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Betriebsübernahme bestehender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in der Stadt Villach zur Sicherung und Fortführung der Betriebe im ländlichen Raum.
Förderfähige Ausgaben
- Ablösesumme/Kaufpreis für die Betriebsübernahme
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in der Stadt Villach
- Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Betriebsübernahme
- Abschluss eines Subventionsvertrages bei Förderbeträgen ≥ EUR 5.000
- Geordnetes Finanz- und Kassenwesen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kaufvertrag bzw. Übernahmevertrag
- Kostenübersicht
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Einhaltung der formalen Voraussetzungen
- Verfügbarkeit budgetärer Mittel
- Fristgerechte Antragstellung
Beschreibung
Die Stadt Villach fördert mit dem einmaligen Zuschuss von EUR 5.000 die Übernahme bestehender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und stärkt damit die nachhaltige Bewirtschaftung des ländlichen Raums. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine mit Betriebssitz in Villach, die innerhalb von sechs Monaten nach Übernahme einen vollständigen Antrag inklusive Kauf- oder Übernahmevertrag, Kostenübersicht, Antragsformular und De-minimis-Erklärung einreichen. Voraussetzung ist ein geordnetes Finanz- und Kassenwesen sowie gegebenenfalls der Abschluss eines Subventionsvertrages bei Förderbeträgen ab EUR 5.000. Förderfähig ist ausschließlich die Ablösesumme bzw. der Kaufpreis für die Betriebsübernahme. Die Bewilligung richtet sich nach der Einhaltung der formalen Kriterien, der Verfügbarkeit budgetärer Mittel und der fristgerechten Antragstellung. Das Fördervolumen wird bis zur Ausschöpfung bereitgestellt und gilt ab dem 1. Jänner 2026.
Mit diesem Zuschussziel verfolgt die Stadt Villach die Sicherung und Fortführung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Gemeindegebiet und unterstützt Existenzgründer:innen sowie Betriebsnachfolger:innen bei der nahtlosen Übergabe ihres Betriebes. Die Förderung setzt Impulse für den Erhalt einer leistungsfähigen Landwirtschaft, trägt zur regionalen Wertschöpfung bei und fördert den ländlichen Standort als lebendige Gemeinschaft. Durch die finanzielle Entlastung bei der Übernahme wird die langfristige Wirtschaftlichkeit gesichert und der Fortbestand traditioneller Bewirtschaftungsstrukturen gewährleistet.
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