Zuschuss für den Ankauf von weiblichen Zuchtrindern
Zuschuss für den Ankauf von bis zu zwei weiblichen Zuchtrindern pro Jahr für landwirtschaftliche Betriebe in den benachteiligten Gebieten Niederösterreichs.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von Zuschüssen beim Ankauf von weiblichen Zuchtrindern zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten Niederösterreichs.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Zuchtrindern
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb in der NÖ-Gebietskulisse des landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes
- Ankauf muss über eine NÖ Absatzveranstaltung oder Ab-Hof-Verkauf erfolgen
- Für Betriebe aus Wr. Neustadt und Neunkirchen werden Versteigerungsorte Oberwart und Greinbach anerkannt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über Rinderzuchtverband oder Landwirtschaftskammer
- Erklärung über agrarische De-minimis-Beihilfen gemäß VO (EG) Nr. 1535/2007
Beschreibung
In Niederösterreich und Wien fördert ein Zuschuss landwirtschaftliche Betriebe beim Ankauf von bis zu zwei weiblichen Zuchtrindern pro Jahr. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung heimischer Rinderzucht in den benachteiligten Gebieten Niederösterreichs. Bei Betriebszusammenschlüssen kann jede:r Teilhaber:in zweimal von dieser Unterstützung profitieren. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen innerhalb der NÖ-Gebietskulisse des landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit regionaler Tierhaltungen nachhaltig zu sichern.
Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist der Erwerb der Zuchtrinder über eine Niederösterreichische Absatzveranstaltung oder einen Ab-Hof-Verkauf der NÖ Zuchtverbände. Für Betriebe in den Bezirken Wiener Neustadt und Neunkirchen werden zudem die Versteigerungsorte Oberwart und Greinbach anerkannt. Die Antragstellung erfolgt über den zuständigen Rinderzuchtverband oder die Landwirtschaftskammer Niederösterreich und muss eine Erklärung zu agrarischen De-minimis-Beihilfen gemäß VO (EG) Nr. 1535/2007 enthalten. Da die Förderung fortlaufend angeboten wird und Anträge jederzeit möglich sind, lassen sich geplante Investitionen flexibel umsetzen. Diese direkte Fördermaßnahme schafft Anreize, den regionalen Zuchtbestand auszubauen und stärkt damit langfristig die Agrarstruktur in benachteiligten Höhen- und Randlagen.
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