Zuschuss für den Ankauf von weiblichen Zuchttieren (Schafe und Ziegen) in NÖ
Förderung für Schaf- und Ziegenhalter in Niederösterreich zum Ankauf von 3–10 weiblichen Zuchttieren (Schafe und Ziegen), 60 € Zuschuss pro Tier. Anträge können jährlich bis 30.11. gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Qualitätsverbesserung der niederösterreichischen Schaf- und Ziegenhaltung und damit verbunden die Sicherung der traditionellen, bäuerlichen Landbewirtschaftung.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungskosten für Zuchttiere
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ankauf über einen anerkannten Zuchtbetrieb
- Vorliegen einer Zuchtbescheinigung
- Alter der Tiere zwischen 4 und 18 Monaten
- Haltung der Tiere mindestens 12 Monate auf dem Betrieb
- Erfüllung der agrarischen De-minimis-Voraussetzungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Förderansuchenformular
- Ankaufsrechnungen der Jungschafe und Jungziegen
- Zuchtbescheinigungen
- De-minimis-Erklärung (falls bereits erhalten oder beantragt)
- Viehverkehrsschein (falls keine Ohrmarkennummern auf den Rechnungen)
- Bestätigungen der Unverdächtigkeit des Zuchtbetriebs
Beschreibung
Die Förderung unterstützt Halter:innen von Schaf- und Ziegenbeständen in Niederösterreich bei der Anschaffung von drei bis zehn weiblichen Zuchttieren pro Betrieb und Jahr. Mit einem Zuschuss von 60 € je Tier trägt das Programm zur Erhaltung und Qualitätssteigerung der regionalen Schaf- und Ziegenhaltung bei und sichert damit einen wichtigen Beitrag zur traditionellen, bäuerlichen Landbewirtschaftung. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Betriebssitz in Niederösterreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Schafe beziehungsweise Ziegen halten und betreiben.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Ankauf über einen anerkannten Zuchtbetrieb sowie das Vorliegen amtlicher Zuchtbescheinigungen für Tiere im Alter von 4 bis 18 Monaten. Die geförderten Zuchttiere müssen mindestens zwölf Monate zur Verbesserung der Herde am Hof verbleiben. Weitere Bedingungen betreffen die Einhaltung der agrarischen De-minimis-Vorschriften. Antragsberechtigt sind Betriebsleiter:innen, welche die Anschaffungskosten über entsprechende Rechnungen nachweisen und die erforderlichen Unterlagen – darunter ausgefülltes Förderansuchenformular, Zuchtbescheinigungen, De-minimis-Erklärung sowie gegebenenfalls Viehverkehrsschein und Unverdächtigkeitsbestätigungen des Zuchtbetriebs – vollständig einreichen. Eine Antragstellung ist jährlich bis spätestens 30. November möglich. Damit bietet das Programm eine attraktive Möglichkeit, den eigenen Tierbestand nachhaltig zu stärken und zur zukunftsfähigen Entwicklung der heimischen Landwirtschaft beizutragen.
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