Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Die IB.SH gewährt Haushalten mit Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein einen Zuschuss von 25 % auf genossenschaftliche Geschäftsanteile (Pflichtbeteiligung mind. 25.000 €), bis zu 25.000 €, plus 5.000 € je Kind. Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen, einmalige Inanspruchnahme.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Erwerbs genossenschaftlicher Geschäftsanteile zur Ermöglichung selbstgenutzten, sozial geförderten Wohnraums in genossenschaftlichen Wohnprojekten.
Förderfähige Ausgaben
- Pflichtbeteiligung an genossenschaftlichen Geschäftsanteilen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Anteilen über die Pflichtbeteiligung hinaus
- Anteile als rein investierendes Mitglied
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültiger Wohnberechtigungsschein
- Erstmalige Inanspruchnahme des Zuschusses
- Pflichtbeteiligung mindestens 25.000 €
- Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft in Schleswig-Holstein
- Genossenschaft hat bereits Förderung erhalten oder beantragt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wohnberechtigungsschein
- Nachweis über die Höhe der Pflichtbeteiligung
- Satzung der Genossenschaft
- formloser Aufnahmeantrag der Genossenschaft
- Nachweis über geförderte, sozial gebundene Wohnprojekte der Genossenschaft
- Angaben zur vorgesehenen Wohnung
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Nachweis der Pflichtbeteiligungssumme
- Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder
Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein mit einem einmalig in Anspruch zu nehmenden Zuschuss zum Erwerb genossenschaftlicher Geschäftsanteile. Gefördert wird die Pflichtbeteiligung von mindestens 25.000 €, wobei 25 % der Summe – maximal 25.000 € – als Zuschuss gewährt werden. Für jedes dauerhaft im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Fördersumme um je 5.000 €. Die Zuwendung ist kombinierbar mit anderen Förderprogrammen und sichert den Zugang zu selbstgenutztem, sozial gebundenem Wohnraum in genossenschaftlichen Projekten, deren Träger bereits geförderte Objekte verantwortet oder eine entsprechende Förderung beantragt hat. Die Antragstellung muss vor dem Erwerb der Anteile erfolgen und kann bis zum 31. Dezember 2026 bei der IB.SH eingereicht werden.
Voraussetzung für die Gewährung sind ein gültiger Wohnberechtigungsschein, die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft in Schleswig-Holstein sowie der Nachweis der Mindest-Pflichtbeteiligung. Zur Antragseinreichung sind u. a. der Wohnberechtigungsschein, der formlos gestellte Aufnahmeantrag in die Genossenschaft, die Satzung des Projekts, der Nachweis über die gezahlte Pflichtbeteiligung und Angaben zur vorgesehenen Wohnung beizufügen. Die IB.SH entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Vergabe der Mittel. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung in einer Rate direkt an die Genossenschaft. Das Programm trägt dazu bei, genossenschaftliche Wohnprojekte zu stärken und bezahlbaren, nachhaltig gebundenen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen.
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