Zuschuss zum laufenden Betrieb eines Eltern-Kind-Zentrums
Eltern-Kind-Zentren in Oberösterreich erhalten einen Zuschuss zum laufenden Betrieb für offene Zentren, Spielgruppen, Vorträge und familienrelevante Kurse. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährleistung von Informations- und Kontaktmöglichkeiten im Rahmen eines offenen Zentrumsbetriebs für Eltern, Angebot von Spielgruppen, Vorträgen zu familienrelevanten Themen, Kursen und Gruppen für Eltern und Kinder sowie Angeboten rund um die Geburt.
Förderfähige Ausgaben
- Infrastrukturkosten
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bedarf an einem Eltern-Kind-Zentrum
- Einhaltung der Qualitätskriterien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Satzungsgemäß unterfertigter Rechnungsabschluss
- Vereinsregisterauszug
- Finanzplan für den Förderungszeitraum
Beschreibung
Zuschuss zum laufenden Betrieb eines Eltern-Kind-Zentrums in Oberösterreich fördert gemeinnützige Vereine mit dem Ziel, den offenen Betrieb von Eltern-Kind-Zentren nachhaltig zu sichern. Gefördert werden dabei vor allem Infrastruktur- und Personalkosten, um niedrigschwellige Informations- und Kontaktangebote sicherzustellen. Mit einem Gesamtbudget von 0,7 Mio. Euro pro Jahr werden offene Treffpunkte, Spielgruppen und themenspezifische Vorträge unterstützt. Anträge können ganzjährig eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Planung von Kursen für junge Familien ermöglicht wird. Förderungsvoraussetzung ist der nachgewiesene Bedarf an einem Eltern-Kind-Zentrum und die Einhaltung vorgegebener Qualitätskriterien, die unter anderem kindgerechte Räumlichkeiten sowie qualifiziertes Personal sicherstellen.
Die Förderung richtet sich an Elternpaare, Alleinerziehende und weitere Bezugspersonen von Kindern im Alter von 0–12 Jahren. Angeboten werden offene Betriebszeiten zum Austausch sowie ein vielfältiges Programm aus Spielgruppen, Geburtsvorbereitung, Stillgruppen und kreativen Kursen für Eltern und Kinder. Ein satzungsgemäß unterzeichneter Rechnungsabschluss, ein aktueller Vereinsregisterauszug und ein Finanzplan für den Förderungszeitraum sind bei der Antragstellung vorzulegen. Die Maßnahme stärkt lokale Netzwerke im Sozial- und Bildungsbereich und schafft niederschwellige Anlaufstellen, die Eltern in ihrer Rolle unterstützen und vielfältige Gruppen- und Kursangebote ermöglichen.