Zuschuss zur stationären Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen
Zuschuss für pflegebedürftige Personen in Tirol zur Entlastung pflegender Angehöriger durch stationäre Kurzzeitpflege im Wohn- oder Pflegeheim. Ersatzpflege von mindestens vier bis maximal 28 Tagen pro Jahr. Ansuchen sind bis spätestens sechs Monate nach Beginn der Pflege einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Diese Förderung hat den Zweck, einen Beitrag zur Entlastung von pflegenden Angehörigen pflegebedürftiger Personen zu leisten, indem in akuten Notsituationen nach einem unerwarteten Krankenhausaufenthalt aufgrund einer akuten Erkrankung (z. B. Schlaganfall, Oberschenkelhalsbruch o. Ä.) unmittelbar oder zeitnah nach Entlassung eine finanzielle Hilfestellung für eine professionelle Pflege in einem Wohn- oder Pflegeheim gewährt wird.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der Kurzzeitpflege im Wohn- oder Pflegeheim gemäß festgelegtem Tagessatz zuzüglich einer 10 %igen Aufwandspauschale
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Kurzzeitpflegemaßnahme in einem Tiroler Wohn- und Pflegeheim mit Rahmenvertrag mit dem Land Tirol
- kein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder Pflegegeld der Stufen 1 oder 2
- akute Notsituation unmittelbar oder zeitnah nach einem unerwarteten Krankenhausaufenthalt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Letzter rechtskräftiger Bescheid über die Zuerkennung eines Pflegegeldes
- Nachweis über die angefallenen Kosten im Wohn- oder Pflegeheim
- Ärztliche Bestätigung über die akute Notsituation und den Krankenhausaufenthalt
- Ärztliche gutachterliche Stellungnahme über eine höhere Pflegegeldstufe (falls erforderlich)
- Einkommensnachweise der pflegebedürftigen Person
Beschreibung
Der Zuschuss zur stationären Kurzzeitpflege unterstützt pflegebedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol in akuten Notsituationen nach einem unerwarteten Krankenhausaufenthalt (z. B. Schlaganfall, Oberschenkelhalsbruch o. Ä.). Ziel dieser Förderung ist es, pflegende Angehörige zu entlasten, indem eine professionelle Pflege in einem Wohn- oder Pflegeheim für mindestens vier und höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr finanziell gefördert wird. Die Gewährung erfolgt als einmalige Geldleistung auf Basis der vom Land Tirol festgelegten Tagessätze der jeweiligen Pflegestufe zuzüglich einer pauschalen Aufwandserstattung von 10 %. Ansuchen können Privatpersonen fortlaufend stellen und müssen spätestens sechs Monate nach Beginn der Kurzzeitpflege eingereicht werden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis des Hauptwohnsitzes in Tirol sowie die Durchführung der Kurzzeitpflege in einer Einrichtung mit Rahmenvertrag zum Land Tirol. Personen, die kein Pflegegeld oder Pflegegeld der Stufen 1 und 2 beziehen, können ebenso wie jene in höherer Pflegestufe unterstützt werden. Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich die Kosten der Kurzzeitpflege gemäß festgelegtem Tagessatz zuzüglich der Pauschale. Für die Antragseinreichung sind folgende Unterlagen erforderlich: der letzte rechtskräftige Bescheid über die Pflegestufe, Einkommensnachweise der pflegebedürftigen Person, eine ärztliche Bestätigung zur akuten Notsituation und zum Krankenhausaufenthalt, ein Kostenbeleg der Einrichtung sowie gegebenenfalls ein ärztliches Gutachten zur Anpassung der Pflegestufe. Die Abwicklung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales.