Zuschussprogramm „Alte Häuser“
Kommunales Zuschussprogramm der Stadt Wadern zur Sanierung älterer Wohngebäude (mindestens 45 Jahre alt) mit erheblichem Sanierungsstau in allen Stadtteilen; Anträge für das Jahr 2025 sind ausgeschöpft, neues Förderjahr ab 2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist es, das Erscheinungsbild der Stadtteile durch finanzielle Unterstützung privater Eigentümer älterer Wohngebäude aufzuwerten und damit einen kinder- und familienfreundlichen Ortskern zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Malerarbeiten an der Außenfassade
- Dacharbeiten
- Fensterarbeiten
- Dämmung und energetische Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum an einem Wohngebäude in der Stadt Wadern
- Gebäude vor mindestens 45 Jahren zulässigerweise errichtet
- Nachweis des Sanierungsstaus in den Antragsunterlagen
- Antragstellung vor oder innerhalb eines Jahres nach Erwerb
- Bindung der Nutzung für mindestens 10 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Flurkarte (amtlicher Lageplan)
- Nachweis über Erwerb des Objekts (Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag)
- Nachweis über Alter und Zustand des Objekts
Bewertungskriterien
- Bearbeitung nach Eingangsdatum
Beschreibung
In der Stadt Wadern im Saarland unterstützt ein kommunales Zuschussprogramm private Eigentümer:innen dabei, ältere Wohngebäude mit erheblichem Sanierungsstau zu modernisieren und das dörfliche sowie innerstädtische Erscheinungsbild nachhaltig aufzuwerten. Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor mindestens 45 Jahren zulässigerweise errichtet wurden und dauerhaft durch die Eigentümer:innen oder Angehörige genutzt werden. Ziel ist es, kinder- und familienfreundliche Ortskerne zu stärken und das Wohnumfeld für alle Generationen attraktiver zu gestalten. Anträge für das Förderjahr 2025 sind bereits ausgeschöpft; Interessierte können ihren Antrag im neuen Förderjahr ab dem 01.01.2026 stellen.
Der einmalige Zuschuss beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 3.000 €, und erhöht sich um jeweils 1.000 € pro im Haushalt lebendem Kind (bis 18 Jahre) auf bis zu 5.000 €. Förderfähig sind Malerarbeiten an der Außenfassade, Dach- und Fensterarbeiten sowie Maßnahmen zur Dämmung und energetischen Sanierung. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis des Sanierungsstaus, der Eigentumsnachweis über einen Grundbuchauszug oder notariellen Kaufvertrag, die Flurkarte sowie die Bindung der Gebäudenutzung für mindestens zehn Jahre. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs bis zum Ablauf der Frist am 31.12.2026. Mit dieser finanziellen Unterstützung leistet die Stadt Wadern einen aktiven Beitrag zur Erhaltung der Bausubstanz und zur Stärkung lebendiger, familienfreundlicher Ortskerne.
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