Zuschuss

Zustiftung – Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar

Zustiftungen jeder Höhe erhöhen das Stiftungsvermögen; die jährlichen Erträge werden dauerhaft für die Unterstützung des Kinder- und Jugendhospiz Balthasar verwendet. Jede Zuwendung wird per Spendenquittung bestätigt.

Kinder und Jugendliche Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Aufbau und Erhalt eines dauerhaften Stiftungsvermögens, dessen Erträge der langfristigen finanziellen Absicherung und Förderung des Kinder- und Jugendhospiz Balthasar dienen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen

Beschreibung

Die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar ermöglicht mit ihrer Zustiftung bundesweit Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen, ein dauerhaftes Stiftungsvermögen aufzubauen. Jede Zustiftung – unabhängig von ihrer Höhe – erhöht das Kapital der Stiftung und bleibt unantastbar erhalten. Die jährlichen Erträge fließen direkt in die Begleitung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher sowie deren Familien im Hospiz Balthasar. Durch die stabile Finanzierungsgrundlage werden palliative Versorgung, psychosoziale Betreuung und Freizeitangebote langfristig gesichert. Zugleich erhalten Zustifter:innen eine Zuwendungsbestätigung, die als Spendenquittung steuerlich geltend gemacht werden kann.

Zuwendungen sind jederzeit willkommen und können ohne spezifische Zugangsvoraussetzungen geleistet werden. Einmalige oder wiederkehrende Einzahlungen auf das Stiftungskonto bei der Sparkasse Olpe (IBAN DE76 4625 0049 0000 0555 58, BIC WELADED1OPE) unter dem Verwendungszweck „Zustiftung“ stärken das Hospiz langfristig und bieten zugleich die Gewissheit, dass selbst kleine Beträge eine große Wirkung entfalten. Interessierte Unterstützer:innen tragen auf diese Weise nachhaltig zur Lebensqualität und Entlastung von betroffenen Familien bei und beteiligen sich am Fortbestand des Hospizangebots. Zustiftungen sichern so nicht nur gegenwärtige Hilfen, sondern legen den Grundstein für die Zukunft des Kinder- und Jugendhospiz Balthasar.

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