Zuschuss

Zuwendung an das Österreichische Rote Kreuz

Bundeszuwendung zur Sicherung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit des Österreichischen Roten Kreuzes und zur Umsetzung seiner internationalen Aufgaben gemäß Genfer Abkommen.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Sicherung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit als anerkannte nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes sowie Umsetzung der sich aus den Genfer Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenzen ergebenden Aufgaben.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abschluss eines Zuwendungsvertrages gemäß § 10c Rotkreuzgesetz

Beschreibung

Die Bundeszuwendung an das Österreichische Rote Kreuz unterstützt als direkte Förderung eine langfristig gesicherte Einsatzfähigkeit der nationalen Gesellschaft im Bereich Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe. Im Zentrum steht die nachhaltige Funktionsfähigkeit in Wien und die Umsetzung internationaler Aufgaben gemäß Genfer Abkommen, Zusatzprotokollen und Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenzen. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, die in den Bereichen Zivil- und Katastrophenschutz, Erste Hilfe sowie sozialer Fürsorge aktiv sind. Der Zuschuss trägt dazu bei, notwendige Strukturen aufrechtzuerhalten, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche und Fachkräfte zu ermöglichen sowie grenzüberschreitende Hilfseinsätze effizient vorzubereiten und durchzuführen.

Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die österreichische Gesellschaft widerstandsfähig zu machen und eine hohe Qualität in Not- und Krisensituationen zu gewährleisten. Die Fördermittel können ganzjährig beantragt werden, eine Vertragsunterzeichnung gemäß § 10c Rotkreuzgesetz bildet die Voraussetzung für die Zuwendung. Dadurch wird sichergestellt, dass administrative Abläufe, logistische Ressourcen und medizinische Dienste dauerhaft gesichert bleiben. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an jene Organisationseinheiten, die im In- und Ausland wichtige Aufgaben übernehmen. Interessierte Gemeinnützige Organisationen können fortlaufend Anträge einreichen, um die notwendige Basis für effiziente Hilfeleistungen und präventive Maßnahmen weiter auszubauen.

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