Zuschuss

Zuwendung an den Nationalparkfonds

Jährliche Zuwendungen des Landes Salzburg an den Nationalparkfonds Hohe Tauern zur Förderung und Betreuung des Nationalparks. Laufend ohne Bewerbungsfrist.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
07.05.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg

Förderziel

Jährliche Zuwendungen des Landes an den Salzburger Nationalparkfonds zur Förderung und Betreuung des Nationalparks Hohe Tauern gemäß Landesvoranschlag.

Antragsberechtigt

  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Entsprechende Vorsorge im Landesvoranschlag
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch den Fonds

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Tätigkeitsberichte
  2. Voranschläge
  3. Rechnungsabschlüsse

Beschreibung

Die jährlichen Zuwendungen des Landes Salzburg unterstützen die Weiterentwicklung und Betreuung des Nationalparks Hohe Tauern. Als direkte Zuschüsse werden sie gemäß dem aktuellen Landesvoranschlag bereitgestellt und fördern Maßnahmen in den Bereichen Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz. Dabei dient die Finanzierung der langfristigen Erhaltung der einzigartigen Naturlandschaften, der Sicherung wertvoller Lebensräume und der Stärkung nachhaltiger Bildungs- und Forschungsangebote. Der Nationalparkfonds Hohe Tauern übernimmt als operativer Träger die Konzeption, Umsetzung und Evaluierung dieser Programme in enger Abstimmung mit dem Amt der Salzburger Landesregierung. Dank des unbefristeten Förderrahmens können kontinuierliche Projekte realisiert und laufende Betreuungsaufgaben zuverlässig gewährleistet werden.

Stiftungen sind als förderberechtigte Institutionen eingeladen, ihre Mandate im Nationalpark zu erfüllen, indem sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die erforderliche Vorsorge im Landesvoranschlag sicherstellen. Eine Bewerbungsfrist besteht nicht, da die Mittel laufend vergeben werden. Förderanträge erfordern die Vorlage aktueller Tätigkeitsberichte, detaillierter Jahresvoranschläge sowie prüffähiger Rechnungsabschlüsse. Einreichungen erfolgen nach Abschluss des Geschäftsjahres, wobei der Tätigkeitsbericht und der Rechnungsabschluss bis spätestens 31. März des Folgejahres vorgelegt werden müssen. Bis zum 30. Juni ist zudem der Haushaltsplan für das kommende Jahr einzureichen. Mit dieser transparenten Förderstruktur garantiert das Land Salzburg eine verlässliche Finanzierungsgrundlage und unterstützt damit die nachhaltige Entwicklung des Nationalparks Hohe Tauern.

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