Zuschuss

Zuwendung an den Salzburger Wachstumsfonds

Zuwendung des Landes Salzburg an den Wachstumsfonds zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung von Innovationskraft, Wertschöpfung und Unternehmenswachstum sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Gültig ab 08.05.2014, Anträge laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.05.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung von Maßnahmen, die der Steigerung von Innovationskraft und Wertschöpfung sowie dem Wachstum der Unternehmen im Land Salzburg und damit der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorsorge für eine entsprechende Zuwendung des Landes an den Fonds im jeweiligen Landesvoranschlag (§ 2 des Gesetzes)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gebarungsbericht des Fonds
  2. Bericht über gewährte Förderungen

Beschreibung

Der Salzburger Wachstumsfonds erhält eine fortlaufende Zuwendung des Landes Salzburg, um seine gesetzliche Aufgabe zu erfüllen: die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Innovationskraft, Wertschöpfung und des nachhaltigen Unternehmenswachstums. Mit dieser Zuschussförderung werden gezielt Projekte unterstützt, die zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Bundesland beitragen. Im Fokus stehen sowohl forschungs- und innovationsorientierte Initiativen als auch betriebswirtschaftliche Beratung und Finanzierungsmaßnahmen, die gemeinsam einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärkung der Region leisten.

Als öffentlich-rechtliche Einrichtung agiert der Wachstumsfonds im Auftrag des Landes und vergibt Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen, die Wachstumsimpulse setzen möchten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Bereitstellung entsprechender Mittel im Landesvoranschlag (§ 2 Salzburger Wachstumsfondsgesetz). Zur Einreichung sind der jährliche Gebarungsbericht sowie ein Bericht über die gewährten Förderungen vorzulegen, welche die Wirksamkeit der Maßnahmen nach Wirtschaftsbranchen, regionaler Verteilung und Förderaktionen dokumentieren. Da Anträge jederzeit und ohne Fristende möglich sind, bietet das Programm eine flexible Planungssicherheit. Die detaillierte Berichterstattung an die Landesregierung gewährleistet eine transparente Mittelverwendung und kontinuierliche Evaluierung der Förderwirkung.

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