Zuschuss

Zuwendung des Bundes an die IRG zur Absicherung des österr.-jüdischen Kulturerbes

Direkte Bundesförderung zur nachhaltigen Realisierung eines lebendigen jüdischen Lebens in Österreich mit Fokus auf Schutz von Einrichtungen, Erhalt des Kulturerbes, Gemeindeleben, interreligiösem Dialog und Jugendförderung.

Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 4 000 000 € pro Jahr

Förderziel

Zuwendung an die Israelitische Religionsgemeinschaft (IRG) zur nachhaltigen Realisierung eines lebendigen jüdischen Lebens in Österreich mit den Zielen: Schutz jüdischer Einrichtungen; Erhaltung und Pflege des materiellen und immateriellen Kulturerbes; Aufrechterhaltung des Gemeindelebens; Förderung des Dialogs der Religionen; Unterstützung von Projekten für junge Generationen; Stärkung des gesellschaftlichen Austauschs und Zusammenhalts.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zur Israelitischen Religionsgemeinschaft (IRG)
  • Jährliche Berichts- und Nachweisfrist bis 31.05 über zweckgebundene Mittelverwendung

Beschreibung

Die Bundeszuwendung an die Israelitische Religionsgemeinschaft (IRG) unterstützt bundesweit öffentliche Einrichtungen bei der nachhaltigen Förderung eines lebendigen jüdischen Lebens in Österreich. Mit einem jährlichen Budgets von 4 Mio. € als Direktzuschuss wird der Schutz historischer Stätten und Institutionen ebenso gewährleistet wie die Pflege des materiellen und immateriellen Kulturerbes. Gefördert werden Projekte, die das Gemeindeleben stärken, den interreligiösen Dialog ausbauen und insbesondere die junge Generation in Kultur- und Bildungsinitiativen einbinden. Zielgruppe sind die IRG als zentrales Organ der jüdischen Gemeinschaft sowie Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und demokratisches Engagement vertiefen.

Die Fördermaßnahme sieht eine jährliche Berichts- und Nachweisfrist bis zum 31. Mai vor, um die zweckgebundene Mittelverwendung transparent darzustellen. Zu den Zuwendungsvoraussetzungen zählen die Zugehörigkeit zur IRG und die rechtzeitige Vorlage eines aussagekräftigen Tätigkeitsberichts. Fortlaufende Fördermöglichkeiten ermöglichen eine langfristige Planung und Kontinuität für Initiativen in den Bereichen Kultur, Soziales und Medien. Durch die Stärkung interkultureller Begegnungen leistet diese Förderung einen wesentlichen Beitrag zu einem inklusiven, sicheren und chancengleichen Zusammenleben in Österreich.

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