Zuwendung für Universitäts- und Hochschuleinrichtungen
Das Land Tirol fördert Universitäts- und Hochschuleinrichtungen gemäss der im Landesbudget festgelegten Widmungen. Gültig seit 01.01.2018 und unbegrenzt laufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Universitäts- und Hochschuleinrichtungen, die im jeweiligen Voranschlag des Tiroler Landtages vorgesehen und budgetiert sind.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtungen müssen vom Tiroler Landtag im Rahmen des jeweiligen Voranschlages bestimmt worden sein.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Tätigkeitsbericht
- Bilanz für das Jahr der Förderung
Beschreibung
Die Zuwendung für Universitäts- und Hochschuleinrichtungen des Landes Tirol unterstützt jene akademischen Träger, die im Tiroler Landesbudget explizit im jeweiligen Voranschlag verankert sind. Seit dem 1. Jänner 2018 besteht die unbegrenzt laufende Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Mitteln der im Landesbudget ausgewiesenen Widmungen zu erhalten. Gefördert werden sowohl öffentliche als auch private Hochschulen und Universitäten, darunter etwa die Universität Innsbruck und die Private Universität UMIT. Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der im Voranschlag des Tiroler Landtages festgelegten Widmung und den bewilligten Fördermitteln und trägt zur Stärkung von Bildung, Forschung und Innovation in der Region bei.
Anträge können jederzeit eingereicht werden, sofern die beantragende Einrichtung vom Tiroler Landtag im Rahmen des zuständigen Voranschlages bestimmt wurde. Zur Prüfung sind ein verbindlicher Tätigkeitsbericht sowie die Bilanz für das Förderjahr vorzulegen. Die Abwicklung erfolgt über das Sachgebiet Budgetwesen der Abteilung Finanzen des Landes Tirol, das für sämtliche Fragen rund um Budgetierung, Auszahlung und Abrechnung zuständig ist. Mit dieser Förderung sollen langfristig hochwertige Lehr- und Forschungsleistungen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit Tirols gesichert werden.
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