Zuschuss

Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien für ELW oder AB UG-ÖEL

Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Einsatzleitwagen (ELW) oder Abrollbehältern (AB) für die Örtliche Einsatzleitung und die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung mit einem Festbetrag von bis zu 146.000 €. Anträge können laufend bei den Regierungspräsidien eingereicht werden.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 145.000 € bzw. 146.000 € mit Satellitenanlage

Förderziel

Die Förderung hat das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern, indem Einsatzleitwagen (ELW) oder Abrollbehälter (AB) für die Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) und die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) beschafft werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Beschaffungskosten für Einsatzleitwagen (ELW)
  • Beschaffungskosten für Abrollbehälter (AB)
  • Satellitenanlage

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt wird grundsätzlich ein ELW oder AB UG-ÖEL gefördert
  • Kein ELW 2 oder Abrollbehälter ELW 2 mit laufender Bindungsfrist in der gleichen Kreisverwaltungsbehörde
  • Erfüllung der technischen Voraussetzungen gemäß Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien (KatSZR)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsantrag

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert gezielt die Ausstattung kommunaler Katastrophenschutzstrukturen durch einen einmaligen Zuschuss von bis zu 146.000 Euro für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW) oder eines Abrollbehälters (AB) der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL). Damit sollen die örtlichen Einsatzleitungskräfte nachhaltig gestärkt und die Koordination im Ernstfall optimiert werden. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten für ELW oder AB auch optionale Satellitenanlagen, die eine sichere Kommunikation unabhängig von vorhandenen Netzinfrastrukturen gewährleisten. Die Zuwendung leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Katastrophenabwehr in Bayern.

Berechtigt sind bayerische Landkreise, kreisfreie Städte, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine und freiwillige Hilfsorganisationen. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt wird grundsätzlich ein ELW oder AB UG-ÖEL gefördert, sofern in der betreffenden Kreisverwaltungsbehörde kein ELW 2 oder AB ELW 2 mit laufender Bindungsfrist existiert. Darüber hinaus müssen die technischen Vorgaben laut Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien erfüllt sein. Anträge können jederzeit und fortlaufend bei den jeweiligen Regierungspräsidien eingereicht werden; als einzureichendes Dokument genügt der ausgefüllte Zuwendungsantrag. Diese Förderung unterstützt Kommunen und Organisationen dabei, ihre Einsatzleitungskapazitäten schnell, effizient und rechtssicher zu erweitern.

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