Zuschuss

Zuwendungen an Einrichtungen des Tierschutzes

Förderung für Tierheime in Tirol zur Deckung laufender Betriebskosten (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten) sowie Investitionszuschüsse für Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen. Anträge können laufend eingebracht werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Einrichtungen des Tierschutzes (Tierheime) zur Unterstützung des laufenden Betriebes (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten) für entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene, verwahrloste sowie behördlich beschlagnahmte oder abgenommene Tiere. Zusätzlich werden Investitionszuschüsse zur Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen gewährt. Ziel ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere sowie die Bewusstseinsbildung im Bereich Tierschutz.

Förderfähige Ausgaben

  • Tierarztkosten
  • Futtermittelkosten
  • Pflegekosten
  • Investitionskosten für Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen
  • Kosten für Bewusstseinsbildungsmaßnahmen und Organisation von "Pet Buddy"-Kursen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Errichtung bzw. Betreiben einer Einrichtung zum Tierschutz (Tierheim) nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004
  • Betrieb durch fachkundige Personen
  • Leistungen der Bewusstseinsbildung auf dem Gebiet des Tierschutzes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung bzw. Projektskizze (für Investitionszuschüsse)
  2. Formloses Förderansuchen bzw. Schreiben zur Bedarfserläuterung (für Betriebsförderung)

Beschreibung

Die landesweite Förderinitiative in Tirol richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Organisationsstrukturen, die Tierheime oder vergleichbare Tierschutzeinrichtungen betreiben. Im Zentrum steht die Unterstützung des laufenden Betriebes, wobei Kosten für tierärztliche Behandlungen, Futtermittel und pflegerische Leistungen für entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene, verwahrloste oder behördlich beschlagnahmte Tiere abgedeckt werden. Zusätzlich werden Investitionszuschüsse gewährt, um die Herstellung, Sanierung und energieeffiziente Instandhaltung von Schutzunterkünften zu fördern und so zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ein weiteres Ziel besteht in der Sensibilisierung der Öffentlichkeit: Durch die Förderung von Aufklärungsmaßnahmen und die Organisation von „Pet Buddy“-Kursen in Schulen und Kindergärten wird das Bewusstsein für artgerechten Umgang und Mitverantwortung gestärkt.

Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen, die im Einklang mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 118/2004) betrieben werden und von fachkundigem Personal geleitet werden. Projekte werden über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten gefördert. Förderfähige Ausgaben umfassen tierärztliche und futtermittelbezogene Aufwendungen, Pflegekosten, Investitionskosten für bauliche Maßnahmen sowie Ausgaben für Bewusstseinsbildungsmaßnahmen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei die Zuerkennung und Auszahlung quartalsweise erfolgt. Für Investitionszuschüsse ist neben einer Projektskizze eine detaillierte Projektbeschreibung vorzulegen, während für die Betriebsförderung ein formloses Förderansuchen mit Bedarfserläuterung ausreichend ist. Diese dauerhafte Zuschussmöglichkeit stellt sicher, dass Tierschutzeinrichtungen in Tirol nachhaltig arbeiten und Tiere bestmöglich versorgt werden.

Antrag starten →