Zuwendungen an Einrichtungen des Tierschutzes
Förderung für Tierheime in Tirol zur Unterstützung laufender Betriebskosten und Investitionen in Tierschutzeinrichtungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Einrichtungen des Tierschutzes (Tierheime) zur Deckung laufender Betriebskosten (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten) und zur Gewährung von Investitionszuschüssen für die Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen zum Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren.
Förderfähige Ausgaben
- Tierarztkosten
- Futtermittel
- Pflegekosten
- Investitionskosten für Herstellung und Instandhaltung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz bzw. Tätigkeitsort in Tirol
- Einrichtung des Tierschutzes (Tierheim)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenaufstellungen für laufenden Betrieb
- Verwendungsnachweise (Rechnungen, Belege)
- Gebarungseinsicht
Beschreibung
Die Initiative „Zuwendungen an Einrichtungen des Tierschutzes“ des Landes Tirol unterstützt gemeinnützige Tierheime bei der Sicherstellung des Tierwohls und der Energieeffizienz. Förderberechtigt sind Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsort in Tirol, die entlaufene, ausgesetzte, verwahrloste oder von Behörden beschlagnahmte Tiere aufnehmen und versorgen. Im Zentrum steht die Abdeckung laufender Betriebskosten – wie Tierarztkosten, Futtermittel und Pflegeaufwendungen – sowie Investitionszuschüsse für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen in Tierschutzeinrichtungen. Damit trägt das Programm zur Verbesserung klimatischer Effizienzstandards und zum Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren bei. Die Mittel werden als Zuschüsse vergeben und im Rahmen eines budgetierten Gesamtvolumens von knapp einer Million Euro jährlich bereitgestellt. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, was eine flexible Planung und langfristige Sicherung der Einrichtung ermöglicht.
Für eine Antragstellung sind detaillierte Kostenaufstellungen zu den laufenden Betriebsausgaben sowie Verwendungsnachweise in Form von Rechnungen und Belegen vorzulegen. Zudem ist ein Einblick in die Gebarung erforderlich, um Transparenz und korrekte Mittelverwendung zu gewährleisten. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel ausschließlich gegen Vorlage der Nachweise. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit erlaubt es gemeinnützigen Einrichtungen, bedarfsorientiert Ressourcen zu planen und Investitionsvorhaben zeitnah umzusetzen. Das Programm fördert damit nicht nur den Tierschutz, sondern stärkt auch die Effizienz und Nachhaltigkeit der betreuten Einrichtungen in ganz Tirol.
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