Zuschuss

Zuwendungen an Fischereiorganisationen und Fischforschung

Zuwendungen in Tirol für Fischereiorganisationen und Fischforschung zur Umsetzung des Tiroler Fischereigesetzes 2002. Anträge sind jährlich bis zum 30.09. möglich.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: 21.000 € pro Jahr
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Gefördert werden Projekte und Aktivitäten, die die Zielbestimmung des Tiroler Fischereigesetzes 2002 verwirklichen oder dazu beitragen, insbesondere nachhaltige Besatzmaßnahmen von bestandsgefährdeten heimischen Wassertieren, die Aufzucht von Besatzmaterial sowie kleinere Herstellungsmaßnahmen wie Fischaufstiegshilfen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Besatzmaßnahmen
  • Kosten für Aufzucht von Besatzmaterial
  • Herstellungsmaßnahmen (z.B. Fischaufstiegshilfen)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufrechterhaltung und Einhaltung der Zielbestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes
  • Erhaltung, Wiederherstellung oder Neuschaffung entsprechender Bestände an Wassertieren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung bzw. Projektskizze

Beschreibung

Die Zuwendung an Fischereiorganisationen und Fischforschung im Land Tirol unterstützt Projekte gemäß dem Tiroler Fischereigesetz 2002, die den Erhalt und die Wiederherstellung heimischer Wassertierbestände zum Ziel haben. Gefördert werden insbesondere nachhaltige Besatzmaßnahmen für bestandsgefährdete Arten, die Aufzucht von Besatzmaterial und kleinere bauliche Maßnahmen, etwa Fischaufstiegshilfen zu Laichplätzen. Mit einem jährlichen Zuschussvolumen von bis zu 21.000 € trägt die Maßnahme dazu bei, lebensfähige Populationen in Forschungs- und Versuchsgewässern zu sichern und ökologische Lebensräume langfristig zu stabilisieren. Die Förderung leistet einen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz sowie zur Forschung und Innovation im Bereich der Fischbiologie und -ökologie.

Antragsberechtigt sind Fischereiorganisationen, Fischzuchtbetriebe, Forschungseinrichtungen und Vereine, die den Erhalt oder die Neuschaffung von Beständen an heimischen Wassertieren gewährleisten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Aufrechterhaltung der Zielbestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes sowie die Vorlage einer aussagekräftigen Projektbeschreibung oder Projektskizze. Die Zuwendung läuft über eine Projektdauer von bis zu zwölf Monaten, Anträge können jährlich bis zum 30. September eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Belege und Rechnungen, die in direktem Zusammenhang mit den genehmigten Maßnahmen stehen. Ansprechpartner: Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht des Landes Tirol.

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