Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)
Zuschüsse für landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland zur Diversifizierung durch Investitionen in neue Einkommensquellen wie Maschinen, Gebäude und Beratung. Anträge jährlich bis zum 31.01. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland bei Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der primären Landwirtschaft, um die Wirtschaftskraft des ländlichen Raums zu erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
- Kauf neuer Maschinen und Anlagen einschließlich Computersoftware
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Beratung und bauliche Projektbetreuung
- Durchführbarkeitsstudien
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in die Erzeugung von Anhang-I-Produkten
- laufende Betriebsausgaben
- Ablösung von Verbindlichkeiten
- Erbabfindungen
- Kreditbeschaffungskosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Definition der EU
- mindestens 25 % Umsatz aus Bodenbewirtschaftung oder bodengebundener Tierhaltung
- Mindestgröße gemäß Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Vorlage eines Investitionskonzepts
- Einhaltung der Prosperitätsgrenze (max. 110.000 € bei Ledigen bzw. 140.000 € bei Verheirateten)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Investitionskonzept
- Finanzierungsplan
- Nachweise zur Prosperitätsgrenze (Steuerbescheide der letzten 3 Jahre)
- Kostenvoranschläge
- Nachweis besonderer Anforderungen (ELER-Konformität)
- Bau- und sonstige Genehmigungen
Bewertungskriterien
- Punktesystem (Anlage 2)
- Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen
- Fachspezifische Weiterbildungen
- Nachweis über Einkommensalternativen
- Regionalwertschöpfung
Beschreibung
FRL-FID: Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen im Saarland
Das Förderprogramm unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland bei Investitionen zur Erschließung neuer Einkommensquellen jenseits der Primärproduktion. Antragsberechtigt sind KMU, die mindestens 25 % ihres Umsatzes aus Bodenbewirtschaftung oder bodengebundener Tierhaltung erzielen. Gefördert werden u. a. die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, der Kauf neuer Maschinen und Anlagen (inklusive Computersoftware) sowie Architekten- und Ingenieurleistungen. Ergänzend sind Beratungs- und Betreuungsleistungen, Durchführbarkeitsstudien sowie der Erwerb von Patentrechten oder Lizenzen förderfähig. Die Fördersumme beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können jährlich bis zum 31. Januar bis zum 31. Dezember 2027 beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) eingereicht werden. Das Programm zielt auf die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch ein zweites Standbein.
Voraussetzungen und Konditionen
Ein Investitionskonzept mit Finanzierungsplan, Nachweise zur Prosperitätsgrenze (max. 110.000 € bei Einzelbetrieben, 140.000 € bei Verheirateten) und Belege für ELER-Konformität sind einzureichen. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Mitteln unter Einhaltung der De-minimis-Regelung ist möglich. Nicht förderfähig sind Investitionen in Anhang-I-Produktionszweige, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Gebühren für Rechtsberatung, Umsatzsteuer, unbare Eigenleistungen sowie EEG-geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Auswahl erfolgt nach einem Punktesystem, das Faktoren wie regionale Wertschöpfung, Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen und fachliche Weiterbildungen berücksichtigt. Mit der Förderung trägt das MUKMAV zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen und zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume im Saarland bei.