Zuwendungen für den Sportstättenbau (SportstbRL M-V)
Zuschüsse für Modernisierung, Sanierung (einschließlich energetische Sanierung), Instandsetzung sowie Neubau, Erweiterung und Umbau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Ausstattung mit Sportgeräten. Mittel aus ELER, Landes- und Bundesmitteln. Informationsanträge bis 30.11. für das Folgejahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Modernisierung, Sanierung (einschließlich energetische Sanierung), Instandsetzung, des Neubaus, der Erweiterung und des Umbaus von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten zur Verbesserung der Sportinfrastruktur und zur Erhöhung des Versorgungsgrades mit nutzbarer Sportfläche im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern.
Förderfähige Ausgaben
- Modernisierung und Sanierung
- Energetische Sanierung
- Instandsetzung
- Neubau von Sportstätten
- Erweiterung und Umbau von Sportstätten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Aufwendungen für Gaststätten und Hausmeisterwohnungen
- Kommunikationsräume über Bedarf
- Instandhaltungsmaßnahmen (Pflege, Wartung)
- Ausgaben nach DIN 276 (Grundstück, vorbereitende Maßnahmen, Stellplätze, künstlerische Ausstattung, Bauherrenaufgaben, Objektplanung, künstlerische Leistungen, Finanzierung)
- Honorare für Objektbetreuung (HOAI Leistungsphase 9)
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landkreise und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern
- Gemeinnützige Sportorganisationen (Mitglied im Landessportbund)
- Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
- Sonstige gemeinnützige Träger mit Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- DIN 276-Kostenschätzung
- Lageplan
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse
- Finanzierungsplan und -nachweis
- Indikatorenblatt (ELER)
- Stammdatenbogen (ELER)
- Antragsformular FB I/II
- Erklärung zum Merkblatt
- Erklärung zur nationalen Kofinanzierung
- Rechtsbehelfsverzichtserklärung
- Checkliste Anlagenübersicht
- Verwendungsnachweis
- Formulare Mittelanforderung und Rechnungsblatt
- Nachweise zur Vergabe (Angebote, Dokumentation)
Bewertungskriterien
- Sportfachlicher Bedarf (Entwicklung des Sportverhaltens, Bevölkerungsentwicklung, Mitgliederzuwachs)
- Vorhandener Sportstättenbestand und Zustand
- Grad der Sportaktivitäten und nachhaltige Entwicklung des Sportstättennetzes
- Örtliche Traditionen im Sport und landschaftliche Voraussetzungen
- Unzureichende Anzahl und unbefriedigender Zustand vorhandener Sportstätten
Beschreibung
Die Förderung „Zuwendungen für den Sportstättenbau (SportstbRL M-V)“ unterstützt kommunale und gemeinnützige Träger:innen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Modernisierung, Sanierung (einschließlich energetischer Sanierung), Instandsetzung sowie dem Neubau, der Erweiterung und dem Umbau von Sportanlagen. Ziel ist die Verbesserung der Sportinfrastruktur und die Steigerung der nutzbaren Sportfläche im ländlichen Raum. Die Zuwendung umfasst zudem die Ausstattung mit Sportgeräten und wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Fördermittel stammen aus ELER sowie Landes- und Bundesmitteln. Ein formloser Informationsantrag ist jeweils bis zum 30. November für das Folgejahr einzureichen; nach positiver Prüfung erfolgt die Antragsstellung beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Weitere Informationen sind auf der Webseite des LFI einzusehen.
Förderberechtigt sind Landkreise und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohner:innen sowie gemeinnützige Sportvereine und –verbände, die Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern sind, und sonstige gemeinnützige Träger:innen mit Sitz und Wirkungskreis im Land. Die Förderquote variiert je nach Maßnahme zwischen 40 % und 100 %; im Förderbereich II können Eigenleistungen bis zu 50 % angerechnet werden. Bewilligungskriterien umfassen den sportfachlichen Bedarf, den Zustand vorhandener Anlagen, die nachhaltige Entwicklung des Sportstätten-Netzwerks und regionale Traditionen. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren mit formlosen Informationsantrag bis zum 30. November und anschließender Antragstellung beim LFI. Expert:innen bewerten Projekte nach Bedarf, Mitgliederentwicklung und Versorgungsgrad. Interessierte Träger:innen sollten die Förderrichtlinie beachten, um eine erfolgreiche Antragsstellung zu gewährleisten.