Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V)
Landwirtschaftliche Unternehmen können einen Zuschuss erhalten, wenn sie in die Neuanlage von streifenförmigen Gehölzflächen investieren.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt landwirtschaftliche Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in Agroforstsysteme. Ziel ist es, durch die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstgehölzflächen in Kombination mit dem Anbau landwirtschaftlicher Kulturen die Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion nachhaltig zu fördern, die Biodiversität zu erhöhen und die Klimaresilienz zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Neuanlage von Agroforstgehölzflächen
- Anschaffung von Gehölzen
- Pflanzkosten
- Einmessen der Flächen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Landankauf
- Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten
- Investitionen zur Erfüllung geltender Unionsnormen
- laufende Betriebsausgaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse müssen durch Bodenbewirtschaftung oder verbundene Tierhaltung erzielt werden
- Mindestgröße gemäß Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Vorlage eines Eigentumsnachweises oder einer Einverständniserklärung der Flächeneigentümer
- Vorlage eines Investitionskonzeptes
- Vorlage eines von der LMS Agrarberatung positiv geprüften Nutzungskonzeptes
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Investitionskonzept
- Nutzungskonzept Agroforstsystem
- KMU-Erklärung
- Erklärung "kein Unternehmen in Schwierigkeiten"
- Zahlungsantrag
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Fördervoraussetzungen
- Wirtschaftlichkeit des Investitionsvorhabens
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt landwirtschaftliche Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Betriebe bei Investitionen in Agroforstsysteme. Mit diesem Zuschussprogramm können Unternehmen, die einen wesentlichen Anteil ihrer Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder verbundene Tierhaltung erzielen, in die Neuanlage von streifenförmigen Gehölzflächen investieren. Ziel ist es, die Rohstoffgewinnung bzw. Nahrungsmittelproduktion nachhaltig zu fördern, die Biodiversität zu steigern und die Klimaresilienz landwirtschaftlicher Flächen zu erhöhen.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 300.000 €, ab. Zu den förderfähigen Kosten zählen beispielsweise Anschaffung von Gehölzen, Pflanzkosten sowie das Einmessen der Flächen. Antragsteller:innen müssen unter anderem einen Eigentumsnachweis oder eine Einverständniserklärung der Flächeneigentümer:innen, ein detailliertes Investitionskonzept sowie ein von der LMS Agrarberatung positiv geprüftes Nutzungskonzept vorlegen. Die Antragsfrist läuft fortlaufend von 2023 bis Ende 2027.
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